Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Karosseriebau Fiedler GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kurmainzer Str. 59, 65929 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 27637
EUID
DEM1201.HRB27637
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 440/23 F-17-1
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Abdul Hanan Dogar
Adresse
Am Ulmenrück 21, 60433 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Beschluss
29.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Karosseriebau und Reparaturen an Karosserien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren gegen die Karosseriebau Fiedler GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 29.05.2026 die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage beträgt EUR 26.780,20. Aufgrund der Betriebsfortführung, Insolvenzgeldvorfinanzierungen und der ungeordneten Buchhaltung wird der Bruchteil der Vergütung um 50 % auf insgesamt 75 % erhöht. Die festgesetzte Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin beträgt EUR 8.034,06. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht zudem die Auslagenpauschale sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer zu. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
29.05.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 440/23 F-17-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Karosseriebau Fiedler GmbH, Kurmainzer Straße 59, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 27637),
vertreten durch:
Abdul Hanan Dogar, Am Ulmenrück 21, 60433 Frankfurt am Main, (Gesch…
Amtsgericht Frankfurt am Main
29.05.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 440/23 F-17-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Karosseriebau Fiedler GmbH, Kurmainzer Straße 59, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 27637),
vertreten durch:
Abdul Hanan Dogar, Am Ulmenrück 21, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR
Auslagenpauschale: EUR
Umsatzsteuer: EUR
Summe: EUR
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 26.780,20 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR . Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufigen Insolvenzverwalterin in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Betriebsfortführung, Insolvenzgeldvorfinanzierungen, ungeordnete Buchhaltung die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 50 % auf insgesamt 75 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR 8.034,06 ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
AG FFM 29.05.26
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