Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kartoffelschälbetrieb Giesecke GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hombrucher Weg 9, 58638 Iserlohn
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 6314
EUID
DER2604.HRB6314
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
106 IN 1/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Stephan Michels
Adresse
Löwenstr. 13, 44135 Dortmund
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme
20.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines kartoffelverarbeitenden Unternehmens und der Einkauf und Verkauf von Kartoffeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kartoffelschälbetrieb Giesecke GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Stephan Michels ist bestellt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Summe der festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger beträgt 888.669,28 EUR, wovon 917.215,09 EUR im Range des § 38 InsO stehen. Ein Betrag von ca. 269.091,93 EUR steht zur Verteilung zur Verfügung, was einer Quote von 30,28 % entspricht. Der schriftliche Schlusstermin vom 19.02.2026 wurde aufgrund eines fehlerhaften Schlussverzeichnisses aufgehoben. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 20.03.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis und zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände Stellung zu nehmen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 1/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 6314 eingetragenen Kartoffelschälbetrieb Giesecke GmbH, Hombrucher Weg 9, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rembert Giesecke, Hombrucher …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 1/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 6314 eingetragenen Kartoffelschälbetrieb Giesecke GmbH, Hombrucher Weg 9, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rembert Giesecke, Hombrucher Weg 9, 58638 Iserlohn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönig & Partner, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
wird der schriftliche Schlusstermin vom 19.02.2026 aufgrund des fehlerhaften Schlussverzeichnisses aufgehoben.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
20.03.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 282 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
106 IN 1/19
Amtsgericht Hagen, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 1/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 6314 eingetragenen Kartoffelschälbetrieb Giesecke GmbH, Hombrucher Weg 9, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rembert Giesecke, Hombrucher …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 1/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 6314 eingetragenen Kartoffelschälbetrieb Giesecke GmbH, Hombrucher Weg 9, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rembert Giesecke, Hombrucher Weg 9, 58638 Iserlohn
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 917.215,09 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 269.091,93 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 282 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
106 IN 1/19
Amtsgericht Hagen, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 1/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 6314 eingetragenen Kartoffelschälbetrieb Giesecke GmbH, Hombrucher Weg 9, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rembert Giesecke, Hombrucher …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 1/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 6314 eingetragenen Kartoffelschälbetrieb Giesecke GmbH, Hombrucher Weg 9, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rembert Giesecke, Hombrucher Weg 9, 58638 Iserlohn, soll nunmehr unter Zustimmung des Amtsgerichts Hagen - Insolvenzgericht -, Aktenzeichen 106 IN 1 /19, die Schlussverteilung erfolgen.
Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt € 888.669,28. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beträgt nach Abzug der vorweg zu begleichenden Vergütung des Insolvenzverwalters, der Gerichtskosten sowie zukünftiger Masseverbindlichkeiten voraussichtlich € 269.091,93. Demgemäß entfällt auf festgestellte Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO eine voraussichtliche Quote in Höhe von derzeit 30,28 % .
Der Schlussbericht mit dem Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 282 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
106 IN 1/19
Amtsgericht Hagen, 05.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 1/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 6314 eingetragenen Kartoffelschälbetrieb Giesecke GmbH, Hombrucher Weg 9, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rembert Giesecke, Hombrucher …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 1/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 6314 eingetragenen Kartoffelschälbetrieb Giesecke GmbH, Hombrucher Weg 9, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rembert Giesecke, Hombrucher Weg 9, 58638 Iserlohn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönig & Partner, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
Insolvenzverwalter: Stephan Michels, Löwenstr. 13, 44135 Dortmund
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX €
Zwischensumme XXX €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX € XXX €
Endbetrag XXX €
Auf die Vergütung sind folgende bereits bewilligte Vorschüsse anzurechnen:
Festsetzungsdatum: 14.05.2020, festgesetzter Vorschuss 37.187,50 Euro
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.03.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse XXX €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXX € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 67 Gläubigern auf 2.400,00 €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des 1-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von XXX € gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.11.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 282 eingesehen werden.
106 IN 1/19
Amtsgericht Hagen, 18.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 1/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 6314 eingetragenen Kartoffelschälbetrieb Giesecke GmbH, Hombrucher Weg 9, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rembert Giesecke, Hombrucher …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 1/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 6314 eingetragenen Kartoffelschälbetrieb Giesecke GmbH, Hombrucher Weg 9, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rembert Giesecke, Hombrucher Weg 9, 58638 Iserlohn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönig & Partner, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
19.02.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 282 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
106 IN 1/19
Amtsgericht Hagen, 18.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 1/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 6314 eingetragenen Kartoffelschälbetrieb Giesecke GmbH, Hombrucher Weg 9, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rembert Giesecke, Hombrucher …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 1/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 6314 eingetragenen Kartoffelschälbetrieb Giesecke GmbH, Hombrucher Weg 9, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rembert Giesecke, Hombrucher Weg 9, 58638 Iserlohn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 282 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
106 IN 1/19
Amtsgericht Hagen, 25.06.2025
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