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Insolvenzeröffnung
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In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kasper Holding GmbH, Marktstraße 19, 65428 Rüsselsheim, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung stützt sich auf § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Rechtsmittelbelehrung informiert, dass die Entscheidung von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann. Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Sie muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Die Entscheidung ist am 08.10.2026 durch das Amtsgericht Offenbach am Main ergangen.
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