Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kasseler Shuttle Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kunoldstraße 29, 34131 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 15598
EUID
DEM1607.HRB15598
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 123/21 h
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jutta Rüdlin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
16.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Flughafenfahrten, Clubfahrten und Kurierfahrten
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kasseler Shuttle Service GmbH, Kunoldstr. 29, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 15598), ist die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin festgesetzt worden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag für Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis ist der 16.01.2026. Nach Vollzug der Schlussverteilung ist das Verfahren am 17.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 123/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kasseler Shuttle Service GmbH, Kunoldstr. 29, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 15598), vertr. d.: 1. Bernd Pressler, Geschäftsführer d. Kasseler Shuttle Service GmbH, sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin festges…
666 IN 123/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kasseler Shuttle Service GmbH, Kunoldstr. 29, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 15598), vertr. d.: 1. Bernd Pressler, Geschäftsführer d. Kasseler Shuttle Service GmbH, sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.09.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 60.405,63 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die Insolvenzverwalterin hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 7.075,31 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 314,16 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 35,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 10 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 10.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kasseler Shuttle Service GmbH, Kunoldstr. 29, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 15598), vertr. d.: 1. Bernd Pressler, Geschäftsführer d. Kasseler Shuttle Service GmbH, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 44.042,20 EUR, abzüglich noch zu ber…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kasseler Shuttle Service GmbH, Kunoldstr. 29, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 15598), vertr. d.: 1. Bernd Pressler, Geschäftsführer d. Kasseler Shuttle Service GmbH, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 44.042,20 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 168.758,29 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 123/21 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 123/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kasseler Shuttle Service GmbH, Kunoldstr. 29, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 15598), vertr. d.: 1. Bernd Pressler, Geschäftsführer d. Kasseler Shuttle Service GmbH, wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag,…
666 IN 123/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kasseler Shuttle Service GmbH, Kunoldstr. 29, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 15598), vertr. d.: 1. Bernd Pressler, Geschäftsführer d. Kasseler Shuttle Service GmbH, wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 16.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 123/21 h: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kasseler Shuttle Service GmbH, Kunoldstr. 29, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 15598), vertr. d.: 1. Bernd Pressler, Geschäftsführer d. Kasseler Shuttle Service GmbH, ist am 17.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
A…
666 IN 123/21 h: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kasseler Shuttle Service GmbH, Kunoldstr. 29, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 15598), vertr. d.: 1. Bernd Pressler, Geschäftsführer d. Kasseler Shuttle Service GmbH, ist am 17.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Amtsgericht Kassel, 17.06.2026
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