Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ilotec GmbH & Co. KG ist eröffnet. Im weiteren Verlauf hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Später wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 22.01.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ilotec GmbH & Co. KG ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, hat dem Amtsgericht Kassel gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ilotec GmbH & Co. KG ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, hat dem Amtsgericht Kassel gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Im weiteren Verfahrensverlauf wurde durch Beschluss des Gerichts die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 22.01.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein; andernfalls gelten diese als festgestellt. Zudem sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie die Vergütung eines Gläubigerausschussmitglieds (Frau Herold) durch Beschluss festgesetzt worden. Die ergänzte Insolvenztabelle liegt zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 292/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ilotec GmbH & Co. KG, Niederlassung Kassel, Wilhelmshöher Allee 255, 34131 Kassel (AG Osnabrück, HRA 121721), vertr. d.: 1. ilotec Verwaltungs-GmbH, HRB 122334 Amtsgericht Osnabrück, Hohe Feldstraße 12, 49757 Werlte (persönlich haftende Gesellschafterin),…
666 IN 292/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ilotec GmbH & Co. KG, Niederlassung Kassel, Wilhelmshöher Allee 255, 34131 Kassel (AG Osnabrück, HRA 121721), vertr. d.: 1. ilotec Verwaltungs-GmbH, HRB 122334 Amtsgericht Osnabrück, Hohe Feldstraße 12, 49757 Werlte (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Werner Dutz, Geschäftsführer der ilotec Verwaltungs-GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 22.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 292/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ilotec GmbH & Co. KG, Niederlassung Kassel, Wilhelmshöher Allee 255, 34131 Kassel (AG Osnabrück, HRA 121721), vertr. d.: 1. ilotec Verwaltungs-GmbH, HRB 122334 Amtsgericht Osnabrück, Hohe Feldstraße 12, 49757 Werlte, (persönlich haftende Gesellschafterin)…
666 IN 292/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ilotec GmbH & Co. KG, Niederlassung Kassel, Wilhelmshöher Allee 255, 34131 Kassel (AG Osnabrück, HRA 121721), vertr. d.: 1. ilotec Verwaltungs-GmbH, HRB 122334 Amtsgericht Osnabrück, Hohe Feldstraße 12, 49757 Werlte, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Werner Dutz, Geschäftsführer der ilotec Verwaltungs-GmbH, hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Kassel, 10.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 292/18 h. In dem Insolvenzverfahren ilotec GmbH & Co. KG, Niederlassung Kassel, Wilhelmshöher Allee 255, 34131 Kassel (AG Osnabrück, HRA 121721), vertr. d.: 1. ilotec Verwaltungs-GmbH, HRB 122334 Amtsgericht Osnabrück, Hohe Feldstraße 12, 49757 Werlte, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 292/18 h. In dem Insolvenzverfahren ilotec GmbH & Co. KG, Niederlassung Kassel, Wilhelmshöher Allee 255, 34131 Kassel (AG Osnabrück, HRA 121721), vertr. d.: 1. ilotec Verwaltungs-GmbH, HRB 122334 Amtsgericht Osnabrück, Hohe Feldstraße 12, 49757 Werlte, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Werner Dutz, GF der ilotec Verwaltungs-GmbH, Wilhelmshöher Allee 209, 34121 Kassel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 22.04.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 292/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ilotec GmbH & Co. KG, Niederlassung Kassel, Wilhelmshöher Allee 255, 34131 Kassel (AG Osnabrück, HRA 121721), vertr. d.: 1. ilotec Verwaltungs-GmbH, HRB 122334 Amtsgericht Osnabrück, Hohe Feldstraße 12, 49757 Werlte, (persönlich haftende Gesellschafterin)…
666 IN 292/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ilotec GmbH & Co. KG, Niederlassung Kassel, Wilhelmshöher Allee 255, 34131 Kassel (AG Osnabrück, HRA 121721), vertr. d.: 1. ilotec Verwaltungs-GmbH, HRB 122334 Amtsgericht Osnabrück, Hohe Feldstraße 12, 49757 Werlte, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Werner Dutz, GF der ilotec Verwaltungs-GmbH, Wilhelmshöher Allee 209, 34121 Kassel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.wird die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Herold festgesetzt auf: 2340,00 Euro Nettovergütung nach VO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Obere Königsstraße 16/18, 34117 Kassel, Tel.: 0561/766435-0, Fax: 0561/766435-10, E-Mail: kassel@hww.eu wird gestattet, nach Rechtskraft den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und an das Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.
G r ü n d e:
Frau Herold hat mit Schreiben vom 07.04.25 beantragt ihre Vergütung festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter wurde angehört.
Der Anspruch des Gläubigerausschusses auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 73 InsO.Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, mit einem Stundensatz von 90,00 Euro für angemessen und gerechtfertigt
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde-bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung. Amtsgericht Kassel, 22.04.2025.
Amtsgericht Kassel, 25.04.2025
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