Entwicklung, Produktion und Vertrieb aktiver und passiver Baugruppen für Empfangs- und Verteilanlagen für Fernsehen und Rundfunk sowie andere Anwendungsbereiche der Kommnunikationstechnik. Eine Beteiligung an anderen Unternehmen ist möglich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KATHREIN Sachsen GmbH ist am 01.11.2025 um 08:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war Sylvia Wille bereits am 06.08.2025 zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Zur endgültigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sylvia Wille bestellt, die beauftragt ist, Zustellungen gemäß § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.12.2025 zweifach bei der Insolvenzverwalterin anzumelden sowie bestehende Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Es ist ein Gläubigerausschuss eingesetzt worden, dessen Mitglieder die Bundesagentur für Arbeit, GSH Sachsen GmbH und Claus Gräf sind. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist auf den 29.01.2026 um 10:00 Uhr in Chemnitz angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 1509/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KATHREIN Sachsen GmbH, Lindenstraße 3, 09241 Mühlau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2398
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Schkalda
- wurde am 06.08.2025 um 08:27 Uhr Sylvia Wille, An der …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 1509/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KATHREIN Sachsen GmbH, Lindenstraße 3, 09241 Mühlau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2398
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Schkalda
- wurde am 06.08.2025 um 08:27 Uhr Sylvia Wille, An der Markthalle 3-5, 09111 Chemnitz, Website www.wir-chemnitz.de, Telefon geschäftlich 0371 400440, Telefax 0371 400441 0, Email geschäftlich info@wir-chemnitz.de zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 1509/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KATHREIN Sachsen GmbH, Lindenstraße 3, 09241 Mühlau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2398
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Schkalda
ergeht am 01.11.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermög…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 1509/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KATHREIN Sachsen GmbH, Lindenstraße 3, 09241 Mühlau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2398
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Schkalda
ergeht am 01.11.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion und Vertrieb aktiver und passiver Baugruppen für Empfangs- und Verteilanlagen für Fernsehen und Rundfunk) wird am 01.11.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin
Sylvia Wille
W.I.R.Wille Insolvenzverwalter Rechtsanwälte
An der Markthalle 3-5
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 400440
Telefax: 0371 400441 0
Email geschäftlich: info@wir-chemnitz.de
Website: www.wir-chemnitz.de
bestellt.
3. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum 18.12.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung der bisherigen oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum Donnerstag, 29.01.2026
Uhrzeit 10:00 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
6. Es wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
Bundesagentur für Arbeit
Heinrich-Lorenz-Straße 20
09120 Chemnitz
GSH Sachsen GmbH
Chemnitzer Straße 10
04746 Hartha
Claus Gräf
Inhaber von Gräf Elektrotechnik
Dieburger Straße 6
08141 Reinsdorf OT Vielau
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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