Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 731823

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Kayama GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hauptstraße 24, 77652 Offenburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 731823
EUID
DEB8536.HRB731823

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Uwe Rottler
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Egonstrasse 55a, 79106 Freiburg i.Br.
Telefon
0761 70394-70
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.06.2026 , 15:00 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb einer Gaststätte insbesondere mit Raucherlokal und Shisha-Bar sowie der Verkauf von nicht alkoholischen und alkoholischen Getränken und Speisen, sowie alle damit zusammenhängenden, den Unternehmenszweck fördernden Geschäfte. Sie ist auch berechtigt, sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu beteiligen. Automatenaufstellung und Betrieb von Spielhallen, An- und Verpachtung bzw. An- und Vermietung von Ladenlokalen sowie die Unterhaltung gastronomischer Betriebe und die Verwaltung von Gesellschaften, die den vorbezeichneten Gesellschaftszweck oder Teile davon umfassen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Kayama GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Sergej Enis und Alexander Wetlif, sind am 15.06.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurde für den 15.06.2026 um 15:000 Uhr die Untersagung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (außer bei unbeweglichen Gegenständen) sowie die Einstellung bereits begonnener Maßnahmen angeordnet. Zudem ist die Verfügung der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Uwe Rottler. Dem Schuldner ist es untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Drittschuldner sind verpflichtet, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

40 IN 261/26 | In dem Verfahren über den Antrag Kayama GmbH, Hauptstraße 24, 77652 Offenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Sergej Enis und Alexander Wetlif Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 731823 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen…

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