Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kaydex Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 100186
EUID
DEM1103.HRB100186
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 541/26
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.07.2026 , 11:00 Uhr
Eröffnung
26.08.2026 , 16:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.10.2026
Prüfungstermin
18.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 09.07.2026 ist durch das Amtsgericht Darmstadt im Verfahren über das Vermögen der Kaydex Holding GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Gegen die Antragsgegnerin sind damit vorläufige Sicherungsmaßnahmen eingetreten, wonach Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf bestellt worden. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde die Ermächtigung erteilt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen; sie werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaydex Holding GmbH ist am 26.08.2026 um 16:15 Uhr durch das Amtsgericht Darmstadt eröffnet worden. Zuvor war bereits am 09.07.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Arno Wolf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaydex Holding GmbH ist am 26.08.2026 um 16:15 Uhr durch das Amtsgericht Darmstadt eröffnet worden. Zuvor war bereits am 09.07.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Arno Wolf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwalt Arno Wolf als Insolvenzverwalter tätig. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 07.10.2026 bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 18.11.2026. Widersprüche und Anträge müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingehen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 541/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kaydex Holding GmbH, Rubensstr. 21-27, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 100186), vertr. d.: Aleyna Aylin Yildirim-Tuncer, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführerin), ist am 09.07.2026 um 11:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin d…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 541/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kaydex Holding GmbH, Rubensstr. 21-27, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 100186), vertr. d.: Aleyna Aylin Yildirim-Tuncer, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführerin), ist am 09.07.2026 um 11:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf, c/o WOLF & COLLEGEN Rechtsanwälte, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99 bestellt worden.
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 541/26 : Über das Vermögen der Kaydex Holding GmbH, Rubensstr. 21-27, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 100186), vertr. d.: Aleyna Aylin Yildirim-Tuncer, Rembrandtstraße 7, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführerin), ist am 26.08.2026 um 16:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwa…
9 IN 541/26 : Über das Vermögen der Kaydex Holding GmbH, Rubensstr. 21-27, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 100186), vertr. d.: Aleyna Aylin Yildirim-Tuncer, Rembrandtstraße 7, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführerin), ist am 26.08.2026 um 16:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Arno Wolf, c/o WOLF & COLLEGEN Rechtsanwälte, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.10.2026 anzumelden;
b) dem vorläufigen Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie elektronischen Zustellungen unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs zustimmen können.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 18.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (07.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (18.11.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 26.08.2026
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