Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kayserhaus Gaststättenbetriebe UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Kleine Straße 18, 27793 Wildeshausen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 205449
EUID
DEP3210.HRB205449
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
12 IN 99/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Stefanie Lüthje
Adresse
Benquestraße 32, 28209 Bremen
Telefon
0421/330201-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
08.01.2024
Prüfungstermin
12.03.2025
Stichtag Gläubigerversammlung
30.03.2026
Einstellung
06.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben der Gaststätte Kayserhaus in Wildeshausen sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kayserhaus Gaststättenbetriebe UG (haftungsbeschränkt) ist am 06.05.2026 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden. Zuvor hat die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje am 08.01.2024 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Der verfügbare Massebestand belief sich auf 4.085,69 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 65.795,76 EUR zu berücksichtigen waren. Ein Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde auf den 30.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens, die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingelegt werden. Die ergänzte Insolvenztabelle wurde eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Das Verfahren ist damit beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 99/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kayserhaus Gaststättenbetriebe UG (haftungsbeschränkt), Zeppelinstraße 39 C, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 205449), vertr. d.: 1. Irena Berding, Zeppelinstraße 39c, 27793 Wildeshausen, (Gesellschafterin), 2. Reelf Berding, verstorben, (Gesellschafter)…
12 IN 99/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kayserhaus Gaststättenbetriebe UG (haftungsbeschränkt), Zeppelinstraße 39 C, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 205449), vertr. d.: 1. Irena Berding, Zeppelinstraße 39c, 27793 Wildeshausen, (Gesellschafterin), 2. Reelf Berding, verstorben, (Gesellschafter), vertr. d.: 2.1. Sabine Bremer, Ahlhorner Straße 60, 27793 Wildeshausen, (Nachlasspflegerin), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.04.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 4.085,69 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 99/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kayserhaus Gaststättenbetriebe UG (haftungsbeschränkt), Zeppelinstraße 39 C, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 205449), vertr. d.: 1. Irena Berding, Zeppelinstraße 39c, 27793 Wildeshausen, (Gesellschafterin), 2. Reelf Berding, verstorben, (Gesellschafter)…
12 IN 99/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kayserhaus Gaststättenbetriebe UG (haftungsbeschränkt), Zeppelinstraße 39 C, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 205449), vertr. d.: 1. Irena Berding, Zeppelinstraße 39c, 27793 Wildeshausen, (Gesellschafterin), 2. Reelf Berding, verstorben, (Gesellschafter), vertr. d.: 2.1. Sabine Bremer, Ahlhorner Straße 60, 27793 Wildeshausen, (Nachlasspflegerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Delmenhorst zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje, Benquestraße 32, 28209 Bremen, Tel.: 0421/330201-0, Fax: 0421/330201-10, Internet: info@kanzlei-luethje.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 4.085,69 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 65.795,76 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Delmenhorst, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 99/22: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Kayserhaus Gaststättenbetriebe UG (haftungsbeschränkt), Zeppelinstraße 39 C, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 205449), vertr. d.: 1. Irena Berding, Zeppelinstraße 39c, 27793 Wildeshausen, (Gesellschafterin), 2. Reelf Berding, verstorben, (Gesellschaf…
12 IN 99/22: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Kayserhaus Gaststättenbetriebe UG (haftungsbeschränkt), Zeppelinstraße 39 C, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 205449), vertr. d.: 1. Irena Berding, Zeppelinstraße 39c, 27793 Wildeshausen, (Gesellschafterin), 2. Reelf Berding, verstorben, (Gesellschafter), vertr. d.: 2.1. Sabine Bremer, Ahlhorner Straße 60, 27793 Wildeshausen, (Nachlasspflegerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 30.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 99/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kayserhaus Gaststättenbetriebe UG (haftungsbeschränkt), Zeppelinstraße 39 C, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 205449), vertr. d.: 1. Irena Berding, Zeppelinstraße 39c, 27793 Wildeshausen, (Gesellschafterin), 2. Reelf Berding, verstorben, (Gesellschafter)…
12 IN 99/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kayserhaus Gaststättenbetriebe UG (haftungsbeschränkt), Zeppelinstraße 39 C, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 205449), vertr. d.: 1. Irena Berding, Zeppelinstraße 39c, 27793 Wildeshausen, (Gesellschafterin), 2. Reelf Berding, verstorben, (Gesellschafter), vertr. d.: 2.1. Sabine Bremer, Ahlhorner Straße 60, 27793 Wildeshausen, (Nachlasspflegerin), ist das Verfahren am 06.05.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 99/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kayserhaus Gaststättenbetriebe UG (haftungsbeschränkt), Zeppelinstraße 39 C, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 205449), vertr. d.: 1. Irena Berding, c/o Tomasz Slemp, Zeppelinstraße 39 C, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführerin), 2. Reelf Berding, Sögestra…
12 IN 99/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kayserhaus Gaststättenbetriebe UG (haftungsbeschränkt), Zeppelinstraße 39 C, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 205449), vertr. d.: 1. Irena Berding, c/o Tomasz Slemp, Zeppelinstraße 39 C, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführerin), 2. Reelf Berding, Sögestraße 30, 27793 Wildeshausen, (Gesellschafter), hat die Insolvenzverwalterin am 08.01.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Delmenhorst, 10.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 99/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kayserhaus Gaststättenbetriebe UG (haftungsbeschränkt), Zeppelinstraße 39 C, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 205449), vertr. d.: 1. Irena Berding, c/o Tomasz Slemp, Zeppelinstraße 39 C, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführerin), 2. Reelf Berding, Sögestra…
12 IN 99/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kayserhaus Gaststättenbetriebe UG (haftungsbeschränkt), Zeppelinstraße 39 C, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 205449), vertr. d.: 1. Irena Berding, c/o Tomasz Slemp, Zeppelinstraße 39 C, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführerin), 2. Reelf Berding, Sögestraße 30, 27793 Wildeshausen, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 12.03.2025
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