Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KB Kölner Baugrubenverbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Klarenpesch 49a, 50226 Frechen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 104718
EUID
DER3306.HRB104718
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70f IN 71/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rafal Boguslaw Kanecki
Adresse
Im Klarenpesch 49 A, 50226 Frechen
Termine & Fristen
Eröffnung
16.12.2024
Ergänzung Eröffnungsbeschluss
16.01.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
31.03.2025
Prüfungstermin
23.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Ausübung der Tätigkeit Baugrubenverbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KB Kölner Baugrubenverbau GmbH ist anhängig. Im Laufe des Verfahrens ist am 31.03.2025 die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 23.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 23.05.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln sowie in elektronischer Form niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KB Kölner Baugrubenverbau GmbH ist am 16.12.2024 durch Beschluss des Amtsgerichts Köln eröffnet worden. Der Eröffnungsbeschluss wurde am 16.01.2025 wegen offenerbarer Unvollständigkeit ergänzt, indem die Eintragung der Schuldnerin im Handelsregister bestätigt wurde. Am 31.03…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KB Kölner Baugrubenverbau GmbH ist am 16.12.2024 durch Beschluss des Amtsgerichts Köln eröffnet worden. Der Eröffnungsbeschluss wurde am 16.01.2025 wegen offenerbarer Unvollständigkeit ergänzt, indem die Eintragung der Schuldnerin im Handelsregister bestätigt wurde. Am 31.03.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 23.06.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind ab dem 23.05.2026 sowohl auf der Geschäftsstelle des Gerichts als auch in elektronischer Form zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 71/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104718 eingetragenen KB Kölner Baugrubenverbau GmbH, Im Klarenpesch 49 A, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rafal Boguslaw Kanecki, Im Klarenp…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 71/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104718 eingetragenen KB Kölner Baugrubenverbau GmbH, Im Klarenpesch 49 A, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rafal Boguslaw Kanecki, Im Klarenpesch 49 A, 50226 Frechen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 23.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
23.05.2026
in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt.
Eine Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten kann bei dem Insolvenzgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich beantragt werden.
Werden die Insolvenzakten - wie vorliegend - elektronisch geführt, gewährt die Geschäftsstelle die Einsicht durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Nur auf besonderen Antrag wird Einsicht durch Einsichtnahme in den Diensträumen gewährt. Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akte wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, wenn der Verfahrensbeteiligte hieran ein berechtigtes Interesse darlegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70f IN 71/24
Amtsgericht Köln, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 71/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104718 eingetragenen KB Kölner Baugrubenverbau GmbH, Im Klarenpesch 49 A, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rafal Boguslaw Kanecki, Im Klarenp…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 71/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104718 eingetragenen KB Kölner Baugrubenverbau GmbH, Im Klarenpesch 49 A, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rafal Boguslaw Kanecki, Im Klarenpesch 49 A, 50226 Frechen
ist am 31.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70f IN 71/24
Amtsgericht Köln, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 71/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104718 eingetragenen KB Kölner Baugrubenverbau GmbH, Im Klarenpesch 49 A, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rafal Boguslaw Kanecki, Im Klarenp…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 71/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104718 eingetragenen KB Kölner Baugrubenverbau GmbH, Im Klarenpesch 49 A, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rafal Boguslaw Kanecki, Im Klarenpesch 49 A, 50226 Frechen
wird der Eröffnungsbeschluss vom 16.12.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unvollständigkeit wie folgt ergänzt: Die Schuldnerin ist wie oben ersichtlich im Handelsregister eingetragen.
70f IN 71/24
Amtsgericht Köln, 16.01.2025
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