Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 2336
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Insolvenzprofil
KBK Kersthold-Bergmann-Köster Bau GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
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1Erfasst
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2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRA 2336
EUID
DER2602.HRA2336
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 119/13
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
25.09.2026 , 09:11 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KBK Kersthold-Bergmann-Köster Bau GmbH & Co. KG ist am 25.09.2026 um 9:11 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Hinsichtlich einer möglichen Quotenausschüttung aus dem Insolvenzverfahren der KBK Verwaltungs-GmbH (Aktenzeichen 103 IN 120/13) wird die Nachtragsverteilung angeordnet. Gegen den Beschluss über die Ablehnung der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Antragsteller das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, welches innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 119/13
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRA 2336 eingetragenen KBK Kersthold-Bergmann-Köster Bau GmbH & Co. KG, Brinkstr. 68, 58097 Hagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hande…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 119/13
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRA 2336 eingetragenen KBK Kersthold-Bergmann-Köster Bau GmbH & Co. KG, Brinkstr. 68, 58097 Hagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 795 eingetragene KBK Verwaltungs-GmbH GmbH, Brinkstr. 68, 58097 Hagen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Werner Köster, Brahmsstr. 30, 58097 Hagen, und Herrn Dipl. Ing. Gustav Bergmann, Baunscheidt 1, 58339 Breckerfeld,
wird heute, am 25.09.2026, um 9:11 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich einer möglichen Quotenausschüttung aus dem Insolvenzverfahren KBK Verwaltungs-GmbH, 103 IN 120/13, wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Ablehnung der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Antragsteller das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 1 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
103 IN 119/13
Amtsgericht Hagen, 25.09.2026
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