Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KBK Präzisionswerkzeuge GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schelmenbrink 10, 32278 Kirchlengern
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 8040
EUID
DER2108.HRA8040
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 168/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.03.2024 , 11:15 Uhr
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
18.06.2024 , 12:32 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.08.2024
Berichtstermin
22.08.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
23.09.2024
Prüfungstermin
15.10.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KBK Präzisionswerkzeuge GmbH & Co. KG ist am 18.06.2024 um 12:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 28.02.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 22.03.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Eine Berichtigung des Beschlusses vom 22.03.2024 wegen offenbarer Unrichtigkeit bezüglich des Handelsregistergerichts der KBK Verwaltungs GmbH erfolgte ebenfalls am 22.03.2024. Zur Insolvenzverwalterin im eröffneten Verfahren wurde ebenfalls Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.08.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.08.2024. Die Unterlagen werden ab dem 08.08.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KBK Präzisionswerkzeuge GmbH & Co. KG ist am 18.06.2024 um 12:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 28.02.2024. Zuvor waren am 22.03.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Dr. Ria Brü…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KBK Präzisionswerkzeuge GmbH & Co. KG ist am 18.06.2024 um 12:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 28.02.2024. Zuvor waren am 22.03.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Zur endgültigen Insolvenzverwalterin wurde ebenfalls Frau Dr. Brüninghoff ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 01.08.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.08.2024. Spätestens ab dem 08.08.2024 werden die Forderungstabelle, Anmeldeunterlagen und der Bericht der Insolvenzverwalterin zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Am 19.09.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KBK Präzisionswerkzeuge GmbH & Co. KG ist am 18.06.2024 um 12:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 28.02.2024. Zuvor waren am 22.03.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Dr. Ria Brü…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KBK Präzisionswerkzeuge GmbH & Co. KG ist am 18.06.2024 um 12:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 28.02.2024. Zuvor waren am 22.03.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Zur endgültigen Insolvenzverwalterin wurde ebenfalls Frau Dr. Brüninghoff ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endete am 01.08.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 22.08.2024. Am 23.09.2024 ist die Anzeige der Insolvenzverwalterin auf Masseunzulänglichkeit eingegangen. Für nachträglich angemeldete Forderungen wurde ein besonderer Prüfungsstichtag für den 15.10.2026 festgelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 168/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 8040 eingetragenen KBK Präzisionswerkzeuge GmbH & Co. KG, Schelmenbrink 10, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gese…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 168/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 8040 eingetragenen KBK Präzisionswerkzeuge GmbH & Co. KG, Schelmenbrink 10, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler unter HRB 12711 eingetragene KBK Verwaltungs GmbH, Schelmenbrink 10, 32278 Kirchlengern, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Lukas Fabry, und Herrn Frank Fabry,
ist am 22.03.2024, um 11:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 168/24
Amtsgericht Bielefeld, 22.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 168/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 8040 eingetragenen KBK Präzisionswerkzeuge GmbH & Co. KG, Schelmenbrink 10, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gese…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 168/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 8040 eingetragenen KBK Präzisionswerkzeuge GmbH & Co. KG, Schelmenbrink 10, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 12711 eingetragene KBK Verwaltungs GmbH, Schelmenbrink 10, 32278 Kirchlengern, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Lukas Fabry, und Herrn Frank Fabry,
wird der Beschluss vom 22.03.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die KBK Verwaltungs GmbH im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 12711 eingetragen ist.
43 IN 168/24
Amtsgericht Bielefeld, 22.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 168/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 8040 eingetragenen KBK Präzisionswerkzeuge GmbH & Co. KG, Schelmenbrink 10, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 168/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 8040 eingetragenen KBK Präzisionswerkzeuge GmbH & Co. KG, Schelmenbrink 10, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 12711 eingetragene KBK Verwaltungs GmbH, Schelmenbrink 10, 32278 Kirchlengern, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Lukas Fabry, und Herrn Frank Fabry,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 18.06.2024, um 12:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 08.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 168/24
Bielefeld, 18.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 168/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 8040 eingetragenen KBK Präzisionswerkzeuge GmbH & Co. KG, Schelmenbrink 10, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafter…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 168/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 8040 eingetragenen KBK Präzisionswerkzeuge GmbH & Co. KG, Schelmenbrink 10, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 12711 eingetragene KBK Verwaltungs GmbH, Schelmenbrink 10, 32278 Kirchlengern, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Lukas Fabry, und Herrn Frank Fabry,
ist am 19.09.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 168/24
Amtsgericht Bielefeld, 23.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 168/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 8040 eingetragenen KBK Präzisionswerkzeuge GmbH & Co. KG, Schelmenbrink 10, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafter…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 168/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 8040 eingetragenen KBK Präzisionswerkzeuge GmbH & Co. KG, Schelmenbrink 10, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 12711 eingetragene KBK Verwaltungs GmbH, Schelmenbrink 10, 32278 Kirchlengern, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Lukas Fabry, und Herrn Frank Fabry,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 168/24
Amtsgericht Bielefeld, 24.09.2026
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