Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KCS Medical GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 29475
EUID
DEM1906.HRB29475
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 276/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies
Rolle
Sachwalter
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.10.2025
Berichtstermin
27.11.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
27.11.2025 , 10:30 Uhr
Insolvenzplanabstimmung
08.07.2026 , 14:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KCS Medical GmbH ist am 01.09.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Hamburg eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Masse verwaltet. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.10.2025 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, Berichtstermin und Prüfungstermin ist für den 27.11.2025 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist ein Insolvenzplan vom 12.06.2026 vorgelegt worden. Der Termin zur Erörterung des Plans, Stimmrechtsklärung und Abstimmung über den Insolvenzplan ist auf den 08.07.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 276/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 29475 eingetragenen KCS Medical GmbH, Grevenweg 72, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jerome Abraham und Herrn Sven Liedtke
Geschäftszweig: Gesungheitsförderun…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 276/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 29475 eingetragenen KCS Medical GmbH, Grevenweg 72, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jerome Abraham und Herrn Sven Liedtke
Geschäftszweig: Gesungheitsförderung und betriebliches Gesundheitsmanagement.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2025, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
Donnerstag, 27.11.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- den Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und - § 35 Abs. 2 InsO (Freigabe von Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), § 66 Abs. 3 InsO (Rechnungslegung), § 149 InsO (Hinterlegungsstelle), § 157 InsO (Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens), §§ 159 bis 163 Abs. 2 InsO (Verwertung der Insolvenzmasse, besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters, Betriebsveräußerung), §§ 271 und 272 InsO (Eigenverwaltung)
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 276/25
Amtsgericht Hamburg, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 276/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 29475 eingetragenen KCS Medical GmbH, Grevenweg 72, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jerome Abraham und Herrn Sven Liedtke,
ist Term…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 276/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 29475 eingetragenen KCS Medical GmbH, Grevenweg 72, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jerome Abraham und Herrn Sven Liedtke,
ist Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan vom 12.6.26, eingegangen bei Gericht am 22.6.26, und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Mittwoch, 08.07.2026, 14:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Raum B 406, eingesehen werden.
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
67c IN 276/25
Amtsgericht Hamburg, 24.06.2026
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