Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 24745
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Insolvenzprofil
Kehrer, Marcel
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Sonntagstraße 29, 42275 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRA 24745
EUID
DER1608.HRA24745
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 21/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 13a, 42103 Wuppertal
Termine & Fristen
Aufhebung
04.05.2026 , 08:24 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Marcel Kehrer, Inhaber der Firma CT cargo Transporte e.K., ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Verfahren ist am 04.05.2026 um 8:24 Uhr durch das Amtsgericht Wuppertal aufgehoben worden (§ 200 InsO). Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp. Ein Verfahrensbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Syldath. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 21/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Marcel Kehrer, Mühlenstr. 4, 26548 Norderney, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 24745 eingetragenen Firma CT cargo Transporte e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Syldath, Tur…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 21/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Marcel Kehrer, Mühlenstr. 4, 26548 Norderney, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 24745 eingetragenen Firma CT cargo Transporte e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Syldath, Turmhof 15, 42103 Wuppertal
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Friedrich-Ebert-Straße 13a, 42103 Wuppertal
wird heute, am 04.05.2026, um 8:24 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 21/22
Amtsgericht Wuppertal, 04.05.2026
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