Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kekos Dienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kaiserleistraße 51, 63067 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 53661
EUID
DEM1114.HRB53661
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 604/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.05.2024 , 10:45 Uhr
Eröffnung
14.08.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.10.2024
Widerspruchsfrist
28.10.2024
Prüfungstermin
15.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen aller Art in den Bereichen Facility Management, Reinigungsarbeiten, Immobilienverwaltung, Garten- und Landschaftspflege, Baulogistik, Objektbewachung, Beseitigung von Brand- und Wasserschäden, Bauendreinigung, Seilzugangs- und Positionierungstechnik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kekos Dienstleistungen GmbH, vertreten durch Kazim Erkan Gercekci, ist beim Amtsgericht Offenbach am Main unter dem Aktenzeichen 8 IN 604/23 anhängig. Am 15.05.2024 wurden gegen die Antragsgegnerin allgemeine Verfügungsverbote erlassen und die vorläufige Verwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Jess bestellt. Eine am 11.07.2024 ergangene Entscheidung korrigiert ein Schreibversehen bezüglich des früheren Sitzes der Schuldnerin. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde am 14.04.2025 die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 15.09.2025 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung zu erheben. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kekos Dienstleistungen GmbH wurde am 14.08.2024 um 11:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Jess bestellt worden. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei ein Schreibfehler im B…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kekos Dienstleistungen GmbH wurde am 14.08.2024 um 11:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Jess bestellt worden. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei ein Schreibfehler im Beschluss vom 15.05.2024 korrigiert wurde. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 07.10.2024. Es ist ein schriftlicher Prüfungstermin sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung angesetzt, in der unter anderem die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses behandelt werden sollen. Widersprüche gegen Forderungen sind bis zum 15.09.2025 möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 604/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kekos Dienstleistungen GmbH, Strahlenberger Straße 105, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 53661), vertr. d.: Kazim Erkan Gercekci, (Gesellschafter), ist am 15.05.2024 um 10:45 Uhr gegen die Antragsgegnerin ein allgemeines Verfügun…
Az.: 8 IN 604/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kekos Dienstleistungen GmbH, Strahlenberger Straße 105, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 53661), vertr. d.: Kazim Erkan Gercekci, (Gesellschafter), ist am 15.05.2024 um 10:45 Uhr gegen die Antragsgegnerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Jess, Jess Feketija & Kollegen, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069 8700 85 70, Fax: 069 8700 85 799, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
11.07.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 604/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Kekos Dienstleistungen GmbH, ehemals: Kaiserleistraße 51, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 53661),
vertreten durch:
Kazim Erkan Gercekci, Brüder-Grimm-Stra…
Amtsgericht Offenbach am Main
11.07.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 604/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Kekos Dienstleistungen GmbH, ehemals: Kaiserleistraße 51, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 53661),
vertreten durch:
Kazim Erkan Gercekci, Brüder-Grimm-Straße 11, 63225 Langen,
wird der Beschluss vom 15.5.2024 (Anordnung der vorl. Verwaltung) wegen eines Schreibversehens dahingehend korrigiert, dass die Schuldnerin ihren Sitz ehemals in der Kaiserleistraße 51 in Offenbach am Main hatte (nicht: Strahlenbergerstraße 105-107 In Offenbach am Main).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 604/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kekos Dienstleistungen GmbH, ehemals: Kaiserlseistraße 51, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 53661), vertr. d.: Kazim Erkan Gercekci, Brüder-Grimm-Straße 11, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeld…
8 IN 604/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kekos Dienstleistungen GmbH, ehemals: Kaiserlseistraße 51, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 53661), vertr. d.: Kazim Erkan Gercekci, Brüder-Grimm-Straße 11, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 15.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 604/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kekos Dienstleistungen GmbH, ehemals: Kaiserleistraße 51, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 53661),
vertreten durch: Kazim Erkan Gercekci, Brüder-Grimm-Straße 11, 63225 Langen (Geschäftsführer),
wird heute um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren …
8 IN 604/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kekos Dienstleistungen GmbH, ehemals: Kaiserleistraße 51, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 53661),
vertreten durch: Kazim Erkan Gercekci, Brüder-Grimm-Straße 11, 63225 Langen (Geschäftsführer),
wird heute um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Jess, Jess Feketija & Kollegen, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069 8700 85 70, Fax: 069 8700 85 799, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Zu diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 8 IN 23/24, 8 IN 102/24 und 8 IN 427/24 hinzuverbunden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 14.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 604/23
Am 14.08.2024 um 11:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Kekos Dienstleistungen GmbH, ehemals: Kaiserlseistraße 51, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 53661), vertr. d.: Kazim Erkan Gercekci, Brüder-Grimm-Straße 11, 63225 Langen (Hessen), …
Geschäftsnummer: 8 IN 604/23
Am 14.08.2024 um 11:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Kekos Dienstleistungen GmbH, ehemals: Kaiserlseistraße 51, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 53661), vertr. d.: Kazim Erkan Gercekci, Brüder-Grimm-Straße 11, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer).
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Jess, Jess Feketija & Kollegen, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069 8700 85 70, Fax: 069 8700 85 799, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.
Anmeldefrist: 07.10.2024
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: .
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Es wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 28.10.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.08.2024
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