Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kelheim Fibres GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Regensburger Str. 109, 93309 Kelheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Regensburg HRB 5439
EUID
DED3410V.HRB5439
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 553/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Verken
Rolle
Sachwalter
Adresse
Kumpfmühler Straße 3, 93047 Regensburg
Telefon
+49(941)78447270
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2025 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.02.2025
Berichtstermin
27.02.2025 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
20.03.2025 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung, der Vertrieb und der Verkauf von Chemiefasern sowie von Nebenprodukten, die im Rahmen der Herstellung von Chemiefasern anfallen, im In- und Ausland sowie die Forschung, Entwicklung und Anwendungstechnik von Chemiefasern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kelheim Fibres GmbH ist am 01.01.2025 um 11:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Michael Verken bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 06.02.2025 beim Sachwalter anzumelden. Ein Gläubigerausschuss ist bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist auf den 27.02.2025 um 09:30 Uhr anberaumt. Der Prüfungstermin findet am 20.03.2025 um 09:30 Uhr statt. Zudem ist angeordnet worden, dass die Tabelle und die dazugehörigen Dokumente nicht elektronisch geführt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 553/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kelheim Fibres GmbH, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim, vertreten durch den Geschäftsführer Barker Craig
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5439
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Beiten Burkha…
2 IN 553/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kelheim Fibres GmbH, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim, vertreten durch den Geschäftsführer Barker Craig
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5439
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mainzer Landstraße 36, 60325 Frankfurt, Gz.: 21/04550 HRP
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Beschluss:
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Es wird gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ERVV Ju angeordnet, dass die Tabelle und die dazugehörigen Dokumente im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 2 InsO nicht elektronisch geführt und aufbewahrt werden.
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Gründe:
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Der Beschluss beruht auf § 24 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ERVV Ju.
Nach dieser Vorschrift kann das Insolvenzgericht anordnen, dass die Tabelle und die dazugehörigen Dokumente im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 2 InsO nicht elektronisch geführt und aufbewahrt werden. Das Insolvenzgericht soll eine solche Anordnung treffen, wenn zu erwarten ist, dass die Tabelle mehr als 100 Tabellenblätter umfassen wird (§ 24 Abs. 1 Satz 4 ERVV Ju).
Im vorliegenden Insolvenzverfahren hat der Sachverständige und spätere Sachwalter, Rechtsanwalt Markus Verken, im Gutachten vom 23.12.2024 darauf hingewiesen, dass mehr als 1.000 Forderungsanmeldungen zur Tabelle zu erwarten sind. Daher liegen die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 4 ERVV Ju vor.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 15.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 553/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Kelheim Fibres GmbH, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim, vertreten durch den Geschäftsführer Barker Craig
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5439
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt Rechtsa…
2 IN 553/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Kelheim Fibres GmbH, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim, vertreten durch den Geschäftsführer Barker Craig
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5439
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mainzer Landstraße 36, 60325 Frankfurt, Gz.: 21/04550 HRP
Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung von chemischen Erzeugnissen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2025 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Verken
Kumpfmühler Straße 3, 93047 Regensburg
Telefon: +49(941)78447270
Telefax: +49(941)78447279
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 06.02.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 27.02.2025, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 105, 1. Stock, Augustenstr. 5, 93049 Regensburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 20.03.2025, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 105, 1. Stock, Augustenstr. 5, 93049 Regensburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
- Josef Rummel, c/o Kelheim Fibres GmbH, Regensburger Str. 109, 93309 Kelheim, E-Mail: Josef.Rummel@kelheim-fibres.com, Telefon: 09441/99 532
- Commerzbank AG, Kaiserplatz, 60311 Frankfurt, vertreten durch Frau Mareike Zielske, E-Mail mareike.zielske@commerzbank.com, Telefon: 069/9353-2858
- Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Regensburg, Galgenbergstr. 24, 93053 Regensburg, vertreten durch Frau Henrike Janke-Wiener, E-Mail: Henrike.Janke-Wiener@abeitsagentur.de, Telefon: 0941/7808 163
- Brunner GmbH & Co. KG, Hohenpfahlweg 43, 93309 Kelheim, vertreten durch den gesetzlicher Vertreter Herrn Bernhard Brunner, E-Mail: bernhard_brunner@gmx.de, Telefon: 09441/7116
- Compagnie Francaise d'Assurance pour le Commerce Exterieur S.A., Niederlassung in Deutschland (Coface), Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz, vertreten durch Herrn Harry J. Widmar, E-Mail: harry.widmar@coface.com, Telefon: 06131/323 265
- Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Caución de Seguros y Reaseguros, Opladener Straße 14, 50679 Köln, vertreten durch die Herren Rolf Breuer und Gerd Haffke, E-Mail: Rolf.Breuer@atradius.com, Telefon: 0221/2044 5742
- Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln, vertreten durch Herrn Tobias Daniels, E-Mail: Tobias.Daniels@psvag.de, Telefon: 02203 2028 135
|Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Caución de Seguros y Reaseguros
Opladener Straße 14, 50679 Köln
|Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit
Galgenbergstraße 24, 93053 Regensburg
|Commerzbank AG
Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt
|Herr Josef Rummel
c/o Kelheim Fibres GmbH, Regensburger Str. 109, 93309 Kelheim
|Brunner GmbH & Co. KG
Hohenpfahlweg 43, 93309 Kelheim
|Compagnie Francaise d'Assurance pour le Commerce Exterieur S.A., Niederlassung in Deutschland (Coface)
Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz
|Pensions-Sicherungs-Verein VVaG
Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 21.10.2024 beim Insolvenzgericht Regensburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 02.01.2025
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