Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH
Adresse
Kriegstraße 113, 76131 Karlsruhe
Termine & Fristen
Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
29.12.2023
Erweiterung Aufgabenbereich Verwalter
17.10.2024
Forderungsanmeldefrist
30.06.2026
Widerspruchsfrist
29.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KELLER Group GmbH ist eröffnet. Zum Sonderinsolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Blümle bestellt, dessen Aufgabengebiet die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche der Insolvenzmasse umfasst, insbesondere gegenüber dem amtierenden Insolvenzverwalter Dr. Christian Gerloff. Die Prüfung beschränkt sich auf Schäden im Rahmen der Verwertung von Ware, die als Sicherheit für ein unechtes Massedarlehen vom 23./28.02.2023 diente und durch die Insolvenzantragstellung der TEH Warenhandel GmbH entstanden sein könnten. Im Bereich dieses Aufgabengebiets hat der Sonderinsolvenzverwalter allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Später wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis 30.06.2026 angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis 29.07.2026 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchslose Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KELLER Group GmbH ist eröffnet. Zum Sonderinsolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Blümle bestellt, dessen Aufgabenbereich zunächst die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche umfasste. Dieser Aufgabengebiet wurde später erweitert, sodass er auch zur außergerichtlichen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KELLER Group GmbH ist eröffnet. Zum Sonderinsolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Blümle bestellt, dessen Aufgabenbereich zunächst die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche umfasste. Dieser Aufgabengebiet wurde später erweitert, sodass er auch zur außergerichtlichen Verhandlungsführung und zum Abschluss eines Vergleichs ermächtigt ist. Parallel dazu erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben bis zum 29.07.2026 Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchslose Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 2986/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KELLER Group GmbH, Balanstraße 73 Haus 24 - 4. OG, 81541 München, vertreten durch die Geschäftsführer Keller Jakob, Stober Ingo und Trute Marcus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 189761
- Schuldnerin -
Verfahrensbevoll…
1542 IN 2986/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KELLER Group GmbH, Balanstraße 73 Haus 24 - 4. OG, 81541 München, vertreten durch die Geschäftsführer Keller Jakob, Stober Ingo und Trute Marcus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 189761
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Rechtsanwälte Steuerberater, Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Holger Blümle
c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH
Kriegstraße 113, 76131 Karlsruhe
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die Prüfung von möglichen Schadensersatzansprüchen der Insolvenzmasse, insbesondere gegenüber dem amtierenden Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, Nymphenburger Straße 4, 80335 München. Die Prüfung ist beschränkt auf die Schäden, die im Rahmen der Verwertung der Ware, welche als Sicherheit für den Vertrag über ein sog. unechtes Massedarlehen vom 23./28.02.2023 diente, durch die Insolvenzantragstellung der TEH Warenhandel GmbH, Heliosweg 53, 44269 Dortmund, geführt beim Amtsgericht Dortmund - Insolvenzgericht -, Az.: 258 IN 101/23 entstanden sein könnten.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.12.2023
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 2986/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KELLER Group GmbH, Balanstraße 73 Haus 24 - 4. OG, 81541 München, vertreten durch die Geschäftsführer Keller Jakob, Stober Ingo und Trute Marcus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 189761
- Schuldnerin -
Verfahrensbevoll…
1542 IN 2986/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KELLER Group GmbH, Balanstraße 73 Haus 24 - 4. OG, 81541 München, vertreten durch die Geschäftsführer Keller Jakob, Stober Ingo und Trute Marcus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 189761
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Rechtsanwälte Steuerberater, Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin, Gz.: RA Schoene Dirk
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1. Die Prüfung der bis 30.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 174-222 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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1542 IN 2986/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KELLER Group GmbH, Balanstraße 73 Haus 24 - 4. OG, 81541 München, vertreten durch die Geschäftsführer Keller Jakob, Stober Ingo und Trute Marcus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 189761
- Schuldnerin -
Verfahrensbevo…
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1542 IN 2986/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KELLER Group GmbH, Balanstraße 73 Haus 24 - 4. OG, 81541 München, vertreten durch die Geschäftsführer Keller Jakob, Stober Ingo und Trute Marcus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 189761
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Rechtsanwälte Steuerberater, Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin, Gz.: RA Schoene Dirk
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Der mit Beschluss vom 29.12.2023 bestellter Sonderinsolvenzverwalter
Rechtsanwalt/Dipl. Betriebswirt (BA)/Wirtschaftsmediator (IHK)
Holger Blümle,
c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH
Kriegstraße 113, 76131 Karlsruhe
wird in Erweiterung zu seinem bisherigen Aufgabenfeld unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 29.12.2023 für die außergerichtliche Verhandlungsführung und Ermächtigung zum Abschluss eines Vergleichs nach billigem Ermessen für die Insolvenzmasse hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüchen der Insolvenzmasse, insbesondere gegen den amtierenden Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, welche sich aus dem bisherigen Prüfauftrag ergeben könnten, bestellt.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.10.2024
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