Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 15029
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Insolvenzprofil
Keller-Transporte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wöhrmannstraße 5a, 47546 Kalkar
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 15029
EUID
DER1304.HRB15029
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
49 IN 24/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Horst-Peter Keller
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Adresse
Wöhrmannstraße 5 a, 47546 Kalkar
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungsliste
23.09.2026
Prüfungstermin
07.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Transporten von Tankcontainern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Keller-Transporte GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Kleve hat die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen in ein schriftliches Prüfungsverfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO eingeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 07.10.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind ab dem 23.09.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Gläubigern, deren Forderungen bereits festgestellt wurden, wird kein Auszug aus der Tabelle oder keine Benachrichtigung zugesandt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 24/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15029 eingetragenen Keller-Transporte GmbH, Wöhrmannstraße 5 a, 47546 Kalkar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst-Peter Keller, Wöhrmannstraße 5 a, 4754…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 24/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15029 eingetragenen Keller-Transporte GmbH, Wöhrmannstraße 5 a, 47546 Kalkar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst-Peter Keller, Wöhrmannstraße 5 a, 47546 Kalkar
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 23.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
49 IN 24/22
Amtsgericht Kleve, 15.07.2026
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