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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kemo Inn GmbH ist anhängig. Die Insolvenzverwalterin hat beim Amtsgericht Frankfurt am Main angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Anzeige erfolgte gemäß § 208 InsO. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Bekanntmachung am 15.08.2025 veröffentlicht.
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