Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Trockenbau Music GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Reuterweg 66, 60323 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 96181
EUID
DEM1201.HRB96181
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 75/20 M-10-5
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Mensudin Music
Adresse
Reuterweg 66, 60323 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Einwendungen gegen Schlussverzeichnis
06.10.2025
Aufhebung
15.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Trockenbauarbeiten sowie die Übernahme und Vergabe von Aufträgen im Baugewerbe.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren der Trockenbau Music GmbH, Frankfurt am Main, ist die Verwertung der Masse beendet. Nach Abschluss der Verwertung wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Das Verteilungsverzeichnis liegt beim Amtsgericht Frankfurt am Main zur Einsichtnahme vor; nach Abzug der Massekosten und Masseschulden sind 176,33 € verfügbar, was einer Quote von 0,22 % auf die festgestellten Insolvenzforderungen in Höhe von 79.008,37 € entspricht. Gläubiger können bis zum 06.10.2025 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung am 15.06.2026 aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 75/20 M-10-5 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trockenbau Music GmbH , Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 810 IN 75/20 M-10-5, findet mit Genehmigung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung statt.
Das Verteilungsverzeichnis nach § 188 InsO liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten beim Amtsg…
810 IN 75/20 M-10-5 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trockenbau Music GmbH , Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 810 IN 75/20 M-10-5, findet mit Genehmigung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung statt.
Das Verteilungsverzeichnis nach § 188 InsO liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Frankfurt am Main vor.
Verfügbar sind nach Abzug der Massekosten und Masseschulden € 176,33.
Auf die angemeldeten und festgestellten Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO, die nach dem Verteilungsverzeichnis € 79.008,37 betragen, entfällt eine Quote von 0,22 %.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 75/20 M-10-5 In dem Insolvenzverfahren Trockenbau Music GmbH, Reuterweg 66, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 96181),
vertreten durch:
Mensudin Music, Reuterweg 66, 60323 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem …
810 IN 75/20 M-10-5 In dem Insolvenzverfahren Trockenbau Music GmbH, Reuterweg 66, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 96181),
vertreten durch:
Mensudin Music, Reuterweg 66, 60323 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 06.10.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 06.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 75/20 M-10-5: In dem Insolvenzverfahren Trockenbau Music GmbH, Reuterweg 66, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 96181), vertr. d.: Mensudin Music, Reuterweg 66, 60323 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellung…
810 IN 75/20 M-10-5: In dem Insolvenzverfahren Trockenbau Music GmbH, Reuterweg 66, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 96181), vertr. d.: Mensudin Music, Reuterweg 66, 60323 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 06.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 75/20 M-10-5 Das Insolvenzverfahren Trockenbau Music GmbH, Reuterweg 66, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 96181),
vertreten durch:
Mensudin Music, Reuterweg 66, 60323 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbeh…
810 IN 75/20 M-10-5 Das Insolvenzverfahren Trockenbau Music GmbH, Reuterweg 66, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 96181),
vertreten durch:
Mensudin Music, Reuterweg 66, 60323 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 15.06.2026
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