Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kempfelder Steinofenbäckerei GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hauptstraße 72, 55758 Kempfeld
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 21160
EUID
DET2101V.HRB21160
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 27/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.05.2024 , 08:00 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.10.2024
Berichtstermin
25.11.2024 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
25.11.2024 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Bäckerei mit der Spezialität Steinofenbäckerei.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kempfelder Steinofenbäckerei GmbH wurde vom Amtsgericht Idar-Oberstein am 27.05.2024 eröffnet. Mit Beschluss vom selben Tag wurden vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Annemarie Dhonau bestellt. Der Schuldnerin wurden Verfügungsbeschränkungen auferlegt, und Drittschuldnern wurde die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Die vorläufige Insolvenzverwalterin erhielt die Ermächtigung zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen sowie zur Errichtung eines Sonderkontos bei der Deutschen Bank. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Am 10.03.2025 hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kempfelder Steinofenbäckerei GmbH wurde am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor waren am 27.05.2024 vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet worden, wobei Frau Rechtsanwältin Annemarie Dhonau zur vorläufigen Insolvenzverwa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kempfelder Steinofenbäckerei GmbH wurde am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor waren am 27.05.2024 vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet worden, wobei Frau Rechtsanwältin Annemarie Dhonau zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit dem Eröffnungsbeschluss vom 02.09.2024 wurde sie zum endgültigen Insolvenzverwalter bestimmt. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 25.11.2024 angesetzt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 25.10.2024. Am 10.03.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die fälligen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- 10 IN 27/24 -
Amtsgericht Idar-Oberstein, 27.05.2024
in dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des In¬solvenzverfahrens über das Vermögen
der Firma Kempfelder Steinofenbäckerei GmbH, Hauptstraße 72, 55758 Kempfeld, vertreten durch die Geschäftsführer Peter Richard Keil und Siegfried Kiltz
Amtsgericht Bad Kreuzna…
- 10 IN 27/24 -
Amtsgericht Idar-Oberstein, 27.05.2024
in dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des In¬solvenzverfahrens über das Vermögen
der Firma Kempfelder Steinofenbäckerei GmbH, Hauptstraße 72, 55758 Kempfeld, vertreten durch die Geschäftsführer Peter Richard Keil und Siegfried Kiltz
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB Nr. 21160
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Idar-Oberstein durch den Richter am Amtsgericht Pfeifer am 27.05.2024 beschlossen:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen werden heute um 08:00 Uhr gemäß §§ 21 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3, 22 Abs.2 InsO folgende Maßnahmen getroffen:
1. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt Frau Rechtsanwältin
Annemarie Dhonau, Weierbacher Straße 44, 55743 Idar-Oberstein
2. Es wird angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
3. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Ihr wird gestattet, für den Forderungseinzug ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse bei der Deutschen Bank einzurichten.
4. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden, soweit nicht un¬bewegliche Gegenstände betroffen sind, einstweilen eingestellt und untersagt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Idar-Oberstein
Mainzer Straße 180
55743 Idar-Oberstein
einzulegen.
Die Beschwerdefrist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
-mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
-an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 27/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kempfelder Steinofenbäckerei GmbH, Bäckerei, Hauptstraße 72, 55758 Kempfeld (AG Bad Kreuznach, HRB 21160), vertr. d.: 1. Peter Richard Keil, als GF der Kempfelder Steinofenbäckerei GmbH, Wüstenfeldstraße 2, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), 2. Siegfrie…
10 IN 27/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kempfelder Steinofenbäckerei GmbH, Bäckerei, Hauptstraße 72, 55758 Kempfeld (AG Bad Kreuznach, HRB 21160), vertr. d.: 1. Peter Richard Keil, als GF der Kempfelder Steinofenbäckerei GmbH, Wüstenfeldstraße 2, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), 2. Siegfried Kiltz, als GF der Kempfelder Steinofenbäckerei GmbH, In der Dell 1, 55743 Hintertiefenbach, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 10.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- 10 IN 27/24 -
Amtsgericht Idar-Oberstein, 02.09.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Firma Kempfelder Steinofenbäckerei GmbH, Hauptstraße 72, 55758 Kempfeld, vertreten durch die Geschäftsführer Peter Richard Keil und Siegfried Kiltz
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB Nr. 21160
- Schuldnerin -
1. wird heute…
- 10 IN 27/24 -
Amtsgericht Idar-Oberstein, 02.09.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Firma Kempfelder Steinofenbäckerei GmbH, Hauptstraße 72, 55758 Kempfeld, vertreten durch die Geschäftsführer Peter Richard Keil und Siegfried Kiltz
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB Nr. 21160
- Schuldnerin -
1. wird heute am 01.09.2024 um 08.00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestimmt Frau Rechtsanwältin
Annemarie Dhonau, Weierbacher Straße 44, 55743 Idar-Oberstein
3. Berichts- und Prüfungstermin wird bestimmt auf
Montag, den 25.11.2024, 10:30 Uhr, Saal 116.
Der Termin dient außerdem der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 InsO (Beantragung einer Eigenverwaltung) bezeichneten Angelegenheiten.
Falls die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig sein sollte, gilt die Zustimmung als erteilt.
4. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO schriftlich unter Angabe des Forderungsgrundes und des Betrages beim Insolvenzverwalter unter Beachtung von § 174 InsO bis zum 25.10.2024 anzumelden. Die Gläubiger werden weiter aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich unter Bezeichnung des Sicherungsgegenstandes, seiner Art und des Entstehungsgrundes und der gesicherten Forderung mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen
5. Alle Personen, welche Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
6. Hinweis: Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Idar-Oberstein
Mainzer Straße 180
55743 Idar-Oberstein
einzulegen.
Die Beschwerdefrist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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