Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kerkemeier Hausbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Möllenwegg 14, 48691 Vreden
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 17737
EUID
DER2707.HRB17737
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
73 IN 1/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Adresse
Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.02.2025 , 11:14 Uhr
Eröffnung
10.04.2025 , 10:02 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.06.2025
Berichtstermin
27.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kerkemeier Hausbau GmbH ist am 10.04.2025 um 10:02 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage waren Anträge einer Gläubigerin vom 08.01.2025, der Schuldnerin vom 11.03.2025 sowie weiterer Gläubigeranträge. Zuvor waren am 28.02.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Tanja Kreimer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Das Verfahren ist mit den Verfahren 73 IN 1/25, 73 IN 13/25, 73 IN 15/25 und 73 IN 10/25 verbunden. Zur endgültigen Insolvenzverwalterin wurde ebenfalls Rechtsanwältin Tanja Kreimer ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.06.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.06.2025. Die Unterlagen werden ab dem 13.06.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 1/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17737 eingetragenen Kerkemeier Hausbau GmbH, Möllenweg 14, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Kerkemeier, Möllenweg 14, 4…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 1/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17737 eingetragenen Kerkemeier Hausbau GmbH, Möllenweg 14, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Kerkemeier, Möllenweg 14, 48691 Vreden
ist am 28.02.2025, um 11:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
73 IN 1/25
Amtsgericht Münster, 28.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 1/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17737 eingetragenen Kerkemeier Hausbau GmbH, Möllenweg 14, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Kerkemeier, Möllenweg 14, 48691 Vreden
wird wegen Zahlungsunfäh…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 1/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17737 eingetragenen Kerkemeier Hausbau GmbH, Möllenweg 14, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Kerkemeier, Möllenweg 14, 48691 Vreden
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.04.2025, um 10:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 11.03.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerinund weiterer Gläubigeranträge, die am 21.01.2025 und 17.02.2025 bei Gericht eingegangen sind.
Zugleich werden die Verfahren 73 IN 1/25 und 73 IN 13/25, 73 IN 15/25 und 73 IN 10/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur dauerhaften Einstellung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 13.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
73 IN 1/25
Amtsgericht Münster, 10.04.2025
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