Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kerkhoff Immobilien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedensstraße 221, 47829 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 10911
EUID
DER1402.HRB10911
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 43/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung / Schlusstermin
22.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Ankauf und der Verkauf von Immobilien und die Verwaltung eigener Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kerkhoff Immobilien GmbH ist beim Amtsgericht Krefeld anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, ist bestellt. Am 22.04.2026 ist ein Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung in schriftlicher Form bestimmt, der der Anhörung zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO, der Erörterung der Schlussrechnungslegung sowie der Festsetzung der Vergütung dient. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss vom 29.04.2026 festgesetzt worden. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 132.678,99 EUR. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt, wobei keine Quote gezahlt werden kann. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 43/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10911 eingetragenen Kerkhoff Immobilien GmbH, Friedensstraße 221, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ute Ruth Martha Gertrud Kerkhoff, Fa…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 43/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10911 eingetragenen Kerkhoff Immobilien GmbH, Friedensstraße 221, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ute Ruth Martha Gertrud Kerkhoff, Fabritiusstraße 8 , 47829 Krefeld
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 132.678,99 EUR.
Es wird keine Quote gezahlt werden können.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
91 IN 43/23
Amtsgericht Krefeld, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 43/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10911 eingetragenen Kerkhoff Immobilien GmbH, Friedensstraße 221, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ute Ruth Martha Gertrud Kerkhoff, Fa…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 43/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10911 eingetragenen Kerkhoff Immobilien GmbH, Friedensstraße 221, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ute Ruth Martha Gertrud Kerkhoff, Fabritiusstraße 8 , 47829 Krefeld
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Klaus G Kerkhoff, Fabritiusstr. 8, 47829 Krefeld
wird ein Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung
zur Anhörung zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO,
- der erforderliche Kostenvorschuss für die Fortsetzung des Verfahrens beträgt 1.300,00 € -,
zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters, zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bestimmt auf:
22.04.2026 (schriftliches Verfahren)
Die Beteiligten können sich schriftlich bis zum Termin äußern.
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters sind beantragt worden.
91 IN 43/23
Amtsgericht Krefeld, 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 43/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10911 eingetragenen Kerkhoff Immobilien GmbH, Friedensstraße 221, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ute Ruth Martha Gertrud Kerkhoff, Fa…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 43/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10911 eingetragenen Kerkhoff Immobilien GmbH, Friedensstraße 221, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ute Ruth Martha Gertrud Kerkhoff, Fabritiusstraße 8 , 47829 Krefeld
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Klaus G Kerkhoff, Fabritiusstr. 8, 47829 Krefeld
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 20.11.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 426,10 €. Soweit der aus der Teilungsmasse berechnete Regelsatz nach § 13 i.V.m. § 2 Abs. 1 InsVV unterhalb der Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV liegt, ist die Mindestvergütung maßgebend.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Neben dem Pauschbetrag können die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festgesetzt werden.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.02.2026 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 eingesehen werden.
91 IN 43/23
Amtsgericht Krefeld, 29.04.2026
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