Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kesgin, Turgay
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRA 7929
EUID
DER3101.HRA7929
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 38/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Stichtag besondere Gläubigerversammlung
20.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Turgay Kesgin ist anhängig. Der Schuldner war ehemaliger Inhaber der Firma Elektro Palm, die im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 7929 eingetragen war. Gegenstand der aktuellen Bekanntmachung ist eine besondere Gläubigerversammlung, deren Stichtag der 20.10.2026 ist. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten einreichen. Ein zentraler Punkt ist die Beschlussfassung über die freihändige Veräußerung des hälftigen Miteigentumsanteils des Schuldners an einem im Grundbuch von Forst, Blatt 2072, eingetragenen Grundbesitz. Der Verkaufserlös soll EUR 10.000,00 betragen und an die Insolvenzmasse zahlen. Zudem ist die Entlassung des Schuldners aus den grundpfandrechtlich gesicherten Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Sparkasse Aachen vorgesehen. Bei Nichtteilnahme eines stimmberechtigten Gläubigers an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung zu diesen besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt. Die Einzelheiten zum Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 23.09.2026 können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 38/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Turgay Kesgin, Diepekuhl 40, 52070 Aachen, ehemaliger Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Aachen unter HRA 7929 eingetragenen Firma Elektro Palm, Inhaber Turgay Keskin e.K., Aachener Straße 81-83, 52146 Würs…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 38/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Turgay Kesgin, Diepekuhl 40, 52070 Aachen, ehemaliger Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Aachen unter HRA 7929 eingetragenen Firma Elektro Palm, Inhaber Turgay Keskin e.K., Aachener Straße 81-83, 52146 Würselen
Geschäftszweig: Elektroinstallation
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 20.10.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
zur freihändigen Veräußerung des zur Insolvenzmasse gehörenden hälftigen Miteigentumsanteils an dem im Grundbuch des Amtsgerichts Aachen von Forst, Blatt 2072, eingetragenen Grundbesitz gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 10.000,00 an die Insolvenzmasse sowie unter Entlassung des Schuldners aus den grundpfandrechtlich gesicherten Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Sparkasse Aachen,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 23.09.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 38/24
Amtsgericht Aachen, 29.09.2026
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