Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 21787
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Insolvenzprofil
Keskin Tief- und Straßenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 21787
EUID
DER2713.HRB21787
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
71 IN 49/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Michael Bien
Adresse
Goethestraße 2, 59065 Hamm
Termine & Fristen
Antragseingang
22.08.2024
Eröffnung
07.02.2025 , 13:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.04.2025
Berichtstermin
07.05.2025
Prüfungstermin
11.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Keskin Tief- und Straßenbau GmbH ist am 07.02.2025 um 13:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag einer Gläubigerin, dessen Eingang am 22.08.2024 bei Gericht nachgewiesen ist. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Bien ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 16.04.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin, der dem Stichtag entspricht, ist am 07.05.2025 angesetzt. Zudem wird über eine nachträglich angemeldete Forderung (lfd. Nr. 5) ein gesonderter Prüfungsstichtag am 11.11.2025 im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters wurden zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 49/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21787 eingetragenenKeskin Tief- und Straßenbau GmbH, Ostbredenstraße 28, 59229 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hasan Can Keskin, Suttkamp 21, 5…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 49/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21787 eingetragenenKeskin Tief- und Straßenbau GmbH, Ostbredenstraße 28, 59229 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hasan Can Keskin, Suttkamp 21, 59229 Ahlen
soll die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 5 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
71 IN 49/24
Amtsgericht Münster, 14.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 49/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21787 eingetragenen Keskin Tief- und Straßenbau GmbH, Ostbredenstraße 28, 59229 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hasan Can Keskin, Ostbredener Straße 28, 59229 Ahlen
wird…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 49/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21787 eingetragenen Keskin Tief- und Straßenbau GmbH, Ostbredenstraße 28, 59229 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hasan Can Keskin, Ostbredener Straße 28, 59229 Ahlen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 07.02.2025, um 13:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 07.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
71 IN 49/24
Amtsgericht Münster, 07.02.2025
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