Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Reimche Beteiligungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Stadtforst 3, 48432 Rheine
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 12286
EUID
DER2706.HRB12286
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
78 IN 54/21
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
18.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung an der heute neu gegründeten Reimche Trockenbau & Akustik GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Rheine und alle in diesem Zusammenhang erforderlichen und zweckdienlichen Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reimche Beteiligungsgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12286, wird vom Amtsgericht Münster bearbeitet. Im Rahmen dieses Verfahrens ist Herr Rechtsanwalt Holger Zbick auf eigenen Antrag aus wichtigem Grund als Insolvenzverwalter entlassen worden. An seiner Stelle ist Frau Rechtsanwältin Nicola Oltmanns zur neuen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Gegen diesen Beschluss steht dem Insolvenzverwalter das Recht der sofortigen Beschwerde zu, die innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingelegt werden muss. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Zudem ist gegen die gleichzeitige Neubestellung der Rechtsbehelf der Erinnerung gegeben.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reimche Beteiligungsgesellschaft mbH wird vom Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 78 IN 54/21 bearbeitet. Im Laufe des Verfahrens ist Herr Rechtsanwalt Holger Zbick aus wichtigem Grund als Verwalter entlassen worden. An seiner Stelle wurde Frau Rechtsanwältin Nicola O…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reimche Beteiligungsgesellschaft mbH wird vom Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 78 IN 54/21 bearbeitet. Im Laufe des Verfahrens ist Herr Rechtsanwalt Holger Zbick aus wichtigem Grund als Verwalter entlassen worden. An seiner Stelle wurde Frau Rechtsanwältin Nicola Oltmanns zur neuen Insolvenzverwalterin bestellt. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung. Für nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen ist das schriftliche Prüfungsverfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO angeordnet worden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 18.10.2024 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 54/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12286 eingetragenen Reimche Beteiligungsgesellschaft mbH, Stadtforst 3, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Reimche, Sandkampstraße …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 54/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12286 eingetragenen Reimche Beteiligungsgesellschaft mbH, Stadtforst 3, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Reimche, Sandkampstraße 120, 48432 Rheine
ist Herr Rechtsanwalt Holger Zbick, Marktplatz 2-4, 48712 Gescher auf eigenen Antrag aus wichtigem Grund als Verwalter entlassen worden, § 59 InsO.
An seiner Stelle ist Frau Rechtsanwältin Nicola Oltmanns, Marktplatz 2-4, 48712 Gescher zur neuen Verwalterin bestellt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Entlassung d. Insolvenzverwalters/d. Insolvenzverwalterin steht d. Insolvenzverw. das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 59 Abs. 2 Satz InsO, § 4 InsO i.V.m. § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Soweit mit dem Beschluss auch gleichzeitig eine Neubestellung erfolgt, ist gegen diesen Beschluss der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
78 IN 54/21
Amtsgericht Münster, 16.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 54/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12286 eingetragenen Reimche Beteiligungsgesellschaft mbH, Stadtforst 3, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Reimche, Sandkampstraße …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 54/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12286 eingetragenen Reimche Beteiligungsgesellschaft mbH, Stadtforst 3, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Reimche, Sandkampstraße 120, 48432 Rheine
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
78 IN 54/21
Amtsgericht Münster, 06.09.2024
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