Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 6252
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KESKO GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rotter Bruch 17, 52068 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRA 6252
EUID
DER3101.HRA6252
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 130/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener
Adresse
Franzstr. 53, 52064 Aachen
Telefon
0241 88747830
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.07.2024 , 18:19 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 13:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.10.2024
Berichtstermin
13.11.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
13.11.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Aachen hat am 09.07.2024 um 18:19 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KESKO GmbH & Co. KG, Aachen, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, Aachen, bestellt worden. Die Schuldnerin ist gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände verfügungsberechtigt. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KESKO GmbH & Co. KG ist am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag, der am 09.07.2024 bei Gericht einging. Bereits zuvor, am 09.07.2024, waren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobe…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KESKO GmbH & Co. KG ist am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag, der am 09.07.2024 bei Gericht einging. Bereits zuvor, am 09.07.2024, waren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 11.10.2024. Eine Gläubigerversammlung, die zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist für den 13.11.2024 angesetzt. In dieser Versammlung wird unter anderem über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie besonders bedeutsame Rechtshandlungen, wie die Übertragung des Betriebs auf die Defusio GmbH, beschlossen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 22.10.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 130/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 6252 eingetragenen KESKO GmbH & Co. KG, Rotter Bruch 17, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 130/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 6252 eingetragenen KESKO GmbH & Co. KG, Rotter Bruch 17, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 12688 eingetragene KESKO Verwaltungs GmbH, Korneliusstraße 31, 52076 Aachen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger Rietfort
ist am 09.07.2024, um 18:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, Franzstr. 53, 52064 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 130/24
Amtsgericht Aachen, 09.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 130/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 6252 eingetragenen KESKO GmbH & Co. KG, Rotter Bruch 17, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 1…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 130/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 6252 eingetragenen KESKO GmbH & Co. KG, Rotter Bruch 17, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 12688 eingetragene KESKO Verwaltungs GmbH, Korneliusstraße 31, 52076 Aachen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger Rietfort,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 13:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, Franzstr. 53, 52064 Aachen, Telefon: 0241 88747830, Fax: 0049241887478320.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 13.11.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Übertragung des von der Schuldnerin geführten Betriebs im Ganzen auf die Defusio GmbH (§ 160 Abs. 1, 2 Nr. 1 InsO)
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 130/24
Amtsgericht Aachen, 01.09.2024
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