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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Münster hat am 13.05.2026 um 15:41 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kestermann GmbH & Co.KG vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 7181 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Kestermann Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH (HRB 11617), vertreten durch Geschäftsführer Christoph Kestermann. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke aus Bocholt bestellt worden. Es sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt worden, der vorläufige Verwalter ist zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen ermächtigt. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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