Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 4339
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Naturalis GmbH & Co. KG
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gutenbergstr. 15, 49479 Ibbenbüren
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRA 4339
EUID
DER2706.HRA4339
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
73 IN 15/11
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dirk Hofschulte
Adresse
Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten
Termine & Fristen
Aufhebung
11.05.2026 , 16:45 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturalis GmbH & Co. KG, Rheine, wird heute, am 11.05.2026, um 16:45 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Das Verfahren ist aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 15/11
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Naturalis GmbH & Co. KG, Osnabrücker Straße 298, 48429 Rheine, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5775 eingetragene Naturalis Verwaltu…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 15/11
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Naturalis GmbH & Co. KG, Osnabrücker Straße 298, 48429 Rheine, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5775 eingetragene Naturalis Verwaltungs-GmbH GmbH, Osnabrücker Straße 298, 48429 Rheine, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Josef Seeger, Ochtruper Straße 39, 48431 Rheine,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten
wird heute, am 11.05.2026, um 16:45 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
73 IN 15/11
Amtsgericht Münster, 11.05.2026
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