Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 18115
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KET Ecolife Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heyenbaumstraße 139-141, 47802 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 18115
EUID
DER1402.HRB18115
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 61/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Oliver Josef Dohr
Adresse
Alte Kemmerhofstraße 178, 47802 Krefeld
Termine & Fristen
Prüfungstermin
14.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Halten und das Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KET Ecolife Holding GmbH ist beim Amtsgericht Krefeld anhängig. Im Rahmen des Verfahrens sollen nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO). Geprüft werden die Forderungen mit der laufenden Nummer 14 bis 21. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 14.09.2026. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld nieder. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 61/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 18115 eingetragenen KET Ecolife Holding GmbH, Heyenbaumstraße 139-141, 47802 Krefeld, gesetzlich vertreten durch Herrn Oliver Josef Dohr, Alte Kemmerhofstraße 178, 47802 K…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 61/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 18115 eingetragenen KET Ecolife Holding GmbH, Heyenbaumstraße 139-141, 47802 Krefeld, gesetzlich vertreten durch Herrn Oliver Josef Dohr, Alte Kemmerhofstraße 178, 47802 Krefeld und Herrn Jörg Kappes, Zwingenbergstraße 98, 47802 Krefeld
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Geprüft werden soll/en die Forderung/ en lfd. Nr. 14 bis 21.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 61/20
Amtsgericht Krefeld, 17.08.2026
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