Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kety Boxpromotion International GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Harenberger Str. 32, 30453 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 218235
EUID
DEP2305.HRB218235
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
908 IN 300/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jan Ockelmann
Adresse
Hindenburgstr. 2-4, 30175 Hannover
Telefon
0511 9824850
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
19.08.2024
Einstellung
12.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Organisation von Boxveranstaltungen sowie die Vermarktung und Vermittlung von Sportlern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kety Boxpromotion International GmbH ist am 12.12.2025 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Zuvor hatte das Amtsgericht Hannover am 20.06.2024 eine besondere Gläubigerversammlung für den 19.08.2024 angesetzt, um über die beabsichtigte Einstellung und die Schlussrechnung zu entscheiden. Bis zu diesem Stichtag konnten Einwendungen erhoben werden; die Verfahrenseinstellung wäre unterblieben, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.780,00 EUR geleistet worden wäre. Parallel dazu wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen sowie des endgültigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan Ockelmann festgesetzt. Der verfügbare Massebestand betrug 3.212,49 EUR, während Insolvenzforderungen in Höhe von 1.337.507,14 EUR zu berücksichtigen waren. Eine Schlussverteilung sollte erfolgen, die festgesetzten Beträge für den Verwalter waren jedoch gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 300/21 - 3 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kety Boxpromotion International GmbH, Harenberger Straße 32, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 218235), vertr. d.: Roman Klodnyckyj, Riepenstr. 16, 31789 Hameln, (Gesellschafter), ist am 12.12.2025 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens …
908 IN 300/21 - 3 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kety Boxpromotion International GmbH, Harenberger Straße 32, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 218235), vertr. d.: Roman Klodnyckyj, Riepenstr. 16, 31789 Hameln, (Gesellschafter), ist am 12.12.2025 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 12.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 300/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kety Boxpromotion International GmbH, Harenberger Straße 32, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 218235), vertr. d.: Roman Klodnyckyj, Riepenstr. 16, 31789 Hameln, (Gesellschafter), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan…
908 IN 300/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kety Boxpromotion International GmbH, Harenberger Straße 32, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 218235), vertr. d.: Roman Klodnyckyj, Riepenstr. 16, 31789 Hameln, (Gesellschafter), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan Ockelmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.01.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 3.212,49 EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 31.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 300/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kety Boxpromotion International GmbH, Harenberger Straße 32, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 218235), vertr. d.: Roman Klodnyckyj, Riepenstr. 16, 31789 Hameln, (Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsan…
908 IN 300/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kety Boxpromotion International GmbH, Harenberger Straße 32, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 218235), vertr. d.: Roman Klodnyckyj, Riepenstr. 16, 31789 Hameln, (Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan Ockelmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i. V. m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.01.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 31.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 300/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kety Boxpromotion International GmbH, Harenberger Straße 32, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 218235), vertr. d.: Roman Klodnyckyj, Riepenstr. 16, 31789 Hameln, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung ent…
908 IN 300/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kety Boxpromotion International GmbH, Harenberger Straße 32, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 218235), vertr. d.: Roman Klodnyckyj, Riepenstr. 16, 31789 Hameln, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 19.08.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.780,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 20.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 300/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kety Boxpromotion International GmbH, Harenberger Straße 32, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 218235), vertr. d.: Roman Klodnyckyj, Riepenstr. 16, 31789 Hameln, (Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf …
908 IN 300/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kety Boxpromotion International GmbH, Harenberger Straße 32, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 218235), vertr. d.: Roman Klodnyckyj, Riepenstr. 16, 31789 Hameln, (Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jan Ockelmann, Hindenburgstr. 2-4, 30175 Hannover, Tel.: 0511 9824850, Fax: 0511 9824852 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 3.212,49 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.337.507,14 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 20.06.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.