Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KEY GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Flurgraben 1-11, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 55108
EUID
DEM1103.HRB55108
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 680/17
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Asin Adigüzel
Adresse
Nibelungenstraße 6, 65428 Rüsselsheim
Termine & Fristen
Fristende Beschwerde
15.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ist der Betrieb von Tankstellen und alle damit verbundenen Tätigkeiten sowie der Handel mit Kfz-Ersatzteilen. Gleichzeitig ist Gegenstand des Unternehmens der Betrieb eines Bowling-Centers. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch der Betrieb eines Transportunternehmens für In- und Auslandstransporte sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KEY GmbH ist eröffnet. Der neue Insolvenzverwalter Asin Adigüzel hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erhalten, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird festgesetzt, wobei die Regelvergütung auf Antrag reduziert wurde. Die Insolvenzmasse wurde mit 47.319,59 EUR ermittelt. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 680/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KEY GmbH, Am Flurgraben 1-11, 65462 Ginsheim-Gustavsburg (AG Darmstadt, HRB 55108), vertr. d.: 1. Asin Adigüzel, Nibelungenstraße 6, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer),
wird dem neuen Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nach…
9 IN 680/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KEY GmbH, Am Flurgraben 1-11, 65462 Ginsheim-Gustavsburg (AG Darmstadt, HRB 55108), vertr. d.: 1. Asin Adigüzel, Nibelungenstraße 6, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer),
wird dem neuen Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist.
Die Vergütung des neuen Insolvenzverwalters wird festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 95 % vermindert zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
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X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 47.319,59 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR.
Gemäß Antrag war die Regelvergütung um X EUR auf X EUR zu reduzieren.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.09.2026
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