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Das Insolvenzgericht Köln hat am 09.10.2026 um 10:00 Uhr das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Keystone Design Planungsgesellschaft mbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 29737 eingetragen und hat ihren Sitz in Wesseling. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Markus Ritterrath aus Bonn bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Es handelt sich um die Anordnung vorläufiger Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO.
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