Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kfz- und Maschinenhandels GmbH Bad Lausick i. L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Turnerstraße 25, 04651 Bad Lausick
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 41232
EUID
DEU1308.HRB41232
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 904/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rüdiger Bauch
Adresse
Inselstraße 29, 04103 Leipzig
Telefon
0341 269720
E-Mail
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
24.01.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
06.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Handel, Import von Teilen und Komplettmaschinen, Herstellung, Entwicklung und Vertrieb im Groß- und Einzelhandel von Bau- und Landmaschinen, Metallbearbeitungsmaschinen und technischen Apparaten in deren Peripherie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kfz- und Maschinenhandels GmbH Bad Lausick wird vom Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 403 IN 904/23 bearbeitet. Am 24.01.2024 hat das Gericht die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Später, am 06.05.2024, hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Die Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter sind unzulässig. Die Massegläubiger wurden aufgefordert, ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, schriftlich geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 904/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kfz- und Maschinenhandels GmbH Bad Lausick, Turnerstraße 25, 04651 Bad Lausick, Amtsgericht Leipzig , HRB 41232
vertreten durch den Geschäftsführer Richard Stöwer
- wurde die Vergütung des vorläufigen Inso…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 904/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kfz- und Maschinenhandels GmbH Bad Lausick, Turnerstraße 25, 04651 Bad Lausick, Amtsgericht Leipzig , HRB 41232
vertreten durch den Geschäftsführer Richard Stöwer
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 24.01.2024 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 904/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kfz- und Maschinenhandels GmbH Bad Lausick, Turnerstraße 25, 04651 Bad Lausick, Amtsgericht Leipzig , HRB 41232
vertreten durch den Geschäftsführer Richard Stöwer
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht a…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 904/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kfz- und Maschinenhandels GmbH Bad Lausick, Turnerstraße 25, 04651 Bad Lausick, Amtsgericht Leipzig , HRB 41232
vertreten durch den Geschäftsführer Richard Stöwer
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 06.05.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Inselstraße 29, 04103 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 269720, Email geschäftlich: RBauch@schultze-braun.de, Telefax: 0341 2697210
schriftlich geltend zu machen.
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