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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Industriemontagen, Maschinenbau, Industriedienstleistungen, Zeitarbeit, Bau- und Baunebenleistungen entsprechend der Eintragung in die Handwerksrolle, Hilfs- und Transportarbeiten, soweit es genehmigungsfreie und erlaubnisfreie Tätigkeiten sind
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINO - Industrie Service GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Leipzig hat einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung anberaumt. In dieser soll über die Zustimmung zum Vergleichsabschluss zur Abgeltung streitgegenständlicher Haftungsansprüche gegenüber den ehemaligen steuerlichen Beratern sowie zur Abgeltung streitgegenständlicher Anfechtungsansprüche beschlossen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu diesen Rechtshandlungen gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
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