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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 03.08.2026 um 11:02 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KFZUP GmbH, Hillegosser Straße 42, 33719 Bielefeld (HRB 46165), gesetzlich vertreten durch Geschäftsführerin Diana Regina Jakobs-Peltz, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld, bestellt. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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