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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Hagen hat am 26.03.2025 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der K.G.Coaching GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 10240, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Der Geschäftsführer Herr Karsten Groll vertritt die Schuldnerin gesetzlich. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Holger-Rene Bruckhoff bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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