Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 11351
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FLIESEN+Design F-W-R GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schlagbaum 1, 58256 Ennepetal
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 11351
Stammkapital
100.000,00 EUR
EUID
DER2602.HRB11351
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
106 IN 94/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.09.2024 , 12:02 Uhr
Eröffnung
01.12.2024 , 12:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.01.2025
Berichtstermin
28.01.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
28.01.2025 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Handel und die Verlegung von Fliesen, Platten, Mosaik, Naturstein, Sanitär und Lackspanndecken.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Ausbaugewerbe
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Verlegung von Fliesen, Platten, Mosaik, Naturstein, Sanitär und Lackspanndecken sowie Handel damit
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLIESEN+Design F-W-R GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung des Amtsgerichts Hagen. Am 24.03.2025 ist beim Gericht die Anzeige des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11351 eingetragen und wird gesetzlich durch die Geschäftsführer Herrn Jens Witteschus und Herrn Jörg Fischer vertreten. Das Gericht hat die Bekanntmachung am 26.03.2025 datiert.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLIESEN+Design F-W-R GmbH wurde beim Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 106 IN 94/24 geführt. Am 23.09.2024 hat das Gericht vorläufige Maßnahmen angeordnet und Wolfgang Piroth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt waren Verfügunge…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLIESEN+Design F-W-R GmbH wurde beim Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 106 IN 94/24 geführt. Am 23.09.2024 hat das Gericht vorläufige Maßnahmen angeordnet und Wolfgang Piroth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt waren Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam, Zahlungen von Drittschuldnern an die Schuldnerin wurden untersagt und Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden untersagt bzw. eingestellt. Am 24.03.2025 ist beim Gericht die Anzeige des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Verfahren ist damit aufgrund der Masseunzulängigkeit beendet.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLIESEN+Design F-W-R GmbH ist am 01.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 20.09.2024. Zuvor waren bereits am 23.09.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Wolfgang Piroth zum vorläufigen I…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLIESEN+Design F-W-R GmbH ist am 01.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 20.09.2024. Zuvor waren bereits am 23.09.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Wolfgang Piroth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am selben Tag wurden Verfügungsverbote erlassen und Drittschuldnern die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist ebenfalls Wolfgang Piroth ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 07.01.2025. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist für den 28.01.2025 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Hagen angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, wie die Veräußerung von Teilgeschäftsbereichen und Warenlager, beschlossen werden. Die Forderungstabelle wird ab dem 14.01.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 94/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11351 eingetragenen FLIESEN+Design F-W-R GmbH, Schlagbaum 1, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Witteschus, und Herrn Jörg F…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 94/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11351 eingetragenen FLIESEN+Design F-W-R GmbH, Schlagbaum 1, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Witteschus, und Herrn Jörg Fischer,
ist am 24.03.2025 bei Gericht die Anzeige des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
106 IN 94/24
Amtsgericht Hagen, 26.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 94/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11351 eingetragenen FLIESEN+Design F-W-R GmbH, Schlagbaum 1, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Witteschus, und Herrn Jörg F…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 94/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11351 eingetragenen FLIESEN+Design F-W-R GmbH, Schlagbaum 1, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Witteschus, und Herrn Jörg Fischer,
ist am 23.09.2024, um 12:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Wolfgang Piroth, Breite Str. 29-31, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
106 IN 94/24
Amtsgericht Hagen, 23.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 94/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11351 eingetragenen FLIESEN+Design F-W-R GmbH, Schlagbaum 1, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Witteschus, und Herrn Jörg Fischer,
wird wegen Zahlungsunfähigke…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 94/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11351 eingetragenen FLIESEN+Design F-W-R GmbH, Schlagbaum 1, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Witteschus, und Herrn Jörg Fischer,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2024, um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Wolfgang Piroth, Breite Str. 29-31, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 28.01.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, I. Etage, Sitzungssaal 144.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- der Abschluss eines Vertrages über die Veräußerung der Teilgeschäftsbereiche Fliesenhandel und Fliesenverlegung nebst Verkauf des Warenlagers im Ganzen an nahestehende Personen zu einem angemessenen Kaufpreis,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 272 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
106 IN 94/24
Hagen, 01.12.2024
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