Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 18725
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KHAN Anlagenbau GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gutenbergstraße 11, 48683 Ahaus
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 18725
EUID
DER2707.HRB18725
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
75 IN 18/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Michels
Adresse
Piusallee 8, 48147 Münster
Telefon
0251/609652-0
Termine & Fristen
Aufhebung
23.02.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KHAN Anlagenbau GmbH ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 75 IN 18/22 anhängig. Die Schuldnerin war im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 18725 eingetragen. Zuvor war die Eigenverwaltung angeordnet worden, welche jedoch durch Beschluss des Gerichts auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben wurde. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Michels ernannt worden. Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind aufgefordert, Leistungen an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte sind an den Insolvenzverwalter zu richten. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 18/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 18725 eingetragenen KHAN Anlagenbau GmbH, Gutenbergstraße 11, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Ralf Hoffmann, Quedlinburger Straße 34, 486…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 18/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 18725 eingetragenen KHAN Anlagenbau GmbH, Gutenbergstraße 11, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Ralf Hoffmann, Quedlinburger Straße 34, 48691 Vreden
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Stellmach & Bröckers, Salierstraße 4, 46395 Bocholt
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster, Telefon: 0251/609652-0, Fax: 025160965229.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
75 IN 18/22
Amtsgericht Münster, 23.02.2024
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