Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KhunChai GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Richard-Wagner-Straße 11, 66333 Völklingen
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 107866
EUID
DEV1109.HRB107866
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
61 IN 42/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Somchai Thomanek
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Termine & Fristen
Beschlussdatum
18.03.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Gastronomiebetrieben und Durchführung von Eventveranstaltungen, Konzepte und Beratung für Gastronomiebetriebe und Eventveranstaltungen. Der Betrieb von Gastonomiebetrieben aller Art, insbesondere von Restaurants und Ausschankbetrieben, die Bereitstellung von vorgefertigten oder selbst hergestellten Speisen und Getränken an beliebigen Orten (Catering), der Hotelleriebetrieb, der Im- und Export von Lebensmitteln aller Art sowie der Erwerb von Immobilien sowie deren Verwaltung und Veräußerung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KhunChai GmbH ist Gegenstand der Bekanntmachung. Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat mit Beschluss vom 18.03.2024 die Anordnung aufgehoben, das Verfahren mündlich durchzuführen. Es werden keine weiteren Verfahrensschritte wie Eröffnung, Bestellung eines Verwalters oder Forderungsanmeldungen in diesem Textabschnitt beschrieben. Stattdessen wird eine Rechtsbehelfsbelehrung für den Beschluss zur Aufhebung der mündlichen Verhandlung ausgegeben. Die Frist zur Einlegung einer Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 42/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107866 eingetragenen KhunChai GmbH, Richard-Wagner-Straße 11, 66333 Völklingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Somchai…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 42/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107866 eingetragenen KhunChai GmbH, Richard-Wagner-Straße 11, 66333 Völklingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Somchai Thomanek,
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
61 IN 42/23
Amtsgericht Saarbrücken, 18.03.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.