Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
kianofill GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Raßdorfer Straße 11, 36208 Wildeck
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 3065
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1305.HRB3065
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 31/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach
Adresse
Lahnstraße 1, 35398 Gießen
Telefon
0641/9829218
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.12.2025
Aufhebung vorläufige Verwaltung
15.12.2025
Aufhebung Sicherungsmaßnahmen
14.01.2026
Eröffnung
13.10.2026 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.11.2026
Berichts- und Prüfungstermin
07.01.2027
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen im B2B und B2C Versandhandel, insbesondere die Erbringung von Produktions-, Konfektionierungs- und Logistikdienstleistungen jeglicher Art, soweit für diese keine gesetzliche Genehmigung erforderlich ist.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Onlinehandel & E-Commerce
Geschäftstätigkeit
B2B- und B2C-Versandhandel mit Produktions-, Konfektionierungs- und Logistikdienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der kianofill GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Tobias Rimbach, wird vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld behandelt. Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens (Aktenzeichen 11 IN 93/25) wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Kai Dellit, festgesetzt. Die Berechnungsmasse beträgt 139.200,00 EUR, woraus sich eine Bruchteilsvergütung von 25 % ergibt. Zusätzlich wurden Zustellungskosten in Höhe von 105,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer anerkannt. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält die Erlaubnis, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Parallel dazu wurden im Vorfeld angeordnete Sicherungsmaßnahmen sowie die vorläufige Verwaltung aufgehoben. Die Sicherungsmaßnahmen sind am 14.01.2026 aufgehoben worden, die vorläufige Verwaltung am 15.01.2026. Die Festsetzung der Vergütung ist am 05.02.2026 bekannt gemacht worden.
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der kianofill GmbH, Raßdorfer Straße 11, 36208 Wildeck, ist am 10.12.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Am 02.12.2025 sind Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, die am 14.01.2026 aufgehoben wurden. Am 15.12.2025 ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung …
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der kianofill GmbH, Raßdorfer Straße 11, 36208 Wildeck, ist am 10.12.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Am 02.12.2025 sind Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, die am 14.01.2026 aufgehoben wurden. Am 15.12.2025 ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Hersfeld aufgehoben worden. Im Rahmen des Antragsverfahrens ist die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Kai Dellit festgesetzt worden; die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht worden. Am 13.10.2026 um 09:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 25.11.2026 schriftlich oder elektronisch beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 07.01.2027. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche und bestimmte Anträge schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 93/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der kianofill GmbH, Raßdorfer Straße 11, 36208 Wildeck (AG Bad Hersfeld, HRB 3065), vertr. d.: Tobias Rimbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Kai Dellit festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2…
11 IN 93/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der kianofill GmbH, Raßdorfer Straße 11, 36208 Wildeck (AG Bad Hersfeld, HRB 3065), vertr. d.: Tobias Rimbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Kai Dellit festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Hersfeld eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um -5 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.01.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 139.200,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 105,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 30 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 85/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der kianofill GmbH, Raßdorfer Straße 11, 36208 Wildeck (AG Bad Hersfeld, HRB 3065), vertr. d.: Tobias Rimbach, (Geschäftsführer), wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Hersfeld vom 15.12.2025 die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.12.2025 aufgehobe…
11 IN 85/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der kianofill GmbH, Raßdorfer Straße 11, 36208 Wildeck (AG Bad Hersfeld, HRB 3065), vertr. d.: Tobias Rimbach, (Geschäftsführer), wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Hersfeld vom 15.12.2025 die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.12.2025 aufgehoben.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 15.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 93/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der kianofill GmbH, Raßdorfer Straße 11, 36208 Wildeck (AG Bad Hersfeld, HRB 3065), vertr. d.: Tobias Rimbach, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 02.12.2025 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 14.01.2026 aufgehoben.
Der vollständige Besc…
11 IN 93/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der kianofill GmbH, Raßdorfer Straße 11, 36208 Wildeck (AG Bad Hersfeld, HRB 3065), vertr. d.: Tobias Rimbach, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 02.12.2025 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 14.01.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 31/26 : Über das Vermögen der kianofill GmbH, Raßdorfer Straße 11, 36208 Wildeck (AG Bad Hersfeld, HRB 3065), vertr. d.: Tobias Rimbach, (Geschäftsführer), ist am 13.10.2026 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gieß…
11 IN 31/26 : Über das Vermögen der kianofill GmbH, Raßdorfer Straße 11, 36208 Wildeck (AG Bad Hersfeld, HRB 3065), vertr. d.: Tobias Rimbach, (Geschäftsführer), ist am 13.10.2026 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.11.2026 schriftlich oder auf dem nach § 174 Abs. 4 S. 1 InsO eröffneten elektronischen Weg anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 07.01.2027.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.11.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (07.01.2027), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen in einem Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 13.10.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.