Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kiener Maschinenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Anton-Grimmer-Straße 2, 73466 Lauchheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 510071
EUID
DEB8537.HRB510071
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 IN 219/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Thilo Schultze
Rolle
Verfahrensbevollmächtigter
Adresse
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
29.05.2025
Widerspruchsfrist
12.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Planung, Fertigung und Vertrieb von manuellen und, maschinellen Montageeinriehtungen, Sondermaschinen und Anlagen; Anlagen für Umweltschutz, Pyrolysereaktoren und Anlageteilen Stahlbauten, Baumaschinen, Vorrichtungen und Sonderwerkzeuge, Anlagen der Elektrotechnik, Elektronik, Nachrichtentechnik, Pneumatik, Hydraulik und Steuerungstechnik; Industrieplanung und Beratung für Rationalisierung und Automatisierung in der Fertigung sowie auf dem Gebiet der Montage- und Handhabungstechnik. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Sie kann sich auch an anderen Unternehmen mit dem gleichen oder einem ähnlichen Gegenstand beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kiener Maschinenbau GmbH, Lauchheim, ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Frist für die Anmeldung dieser Forderungen endet am 29.05.2025. Den Beteiligten ist die Gelegenheit gegeben, bis zum 12.06.2025 schriftlich den Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch muss formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift erfolgen; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 219/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kiener Maschinenbau GmbH, Anton-Grimmer-Str. 2, 73466 Lauchheim, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kiener, Stefan Kiener und Waldemar Kiener jun.
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 510071
- Schuldnerin -
Verfahrensbevo…
3 IN 219/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kiener Maschinenbau GmbH, Anton-Grimmer-Str. 2, 73466 Lauchheim, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kiener, Stefan Kiener und Waldemar Kiener jun.
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 510071
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Thilo Schultze, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
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1. Die Prüfung der bis 21.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 26.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 219/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kiener Maschinenbau GmbH, Anton-Grimmer-Str. 2, 73466 Lauchheim, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kiener, Stefan Kiener und Waldemar Kiener jun.
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 510071
- Schuldnerin -
Verfahrensbevo…
3 IN 219/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kiener Maschinenbau GmbH, Anton-Grimmer-Str. 2, 73466 Lauchheim, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kiener, Stefan Kiener und Waldemar Kiener jun.
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 510071
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Thilo Schultze, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Stuttgart, vertreten durch Frau Melanie Gerber wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, für den Zeitraum 16.05.2023 bis 25.09.2023 erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 05.11.2024. Die Vergütung für die Tätigkeit im endgültigen Gläubigerausschuss (ab dem Berichtstermin) ist noch nicht fällig.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für die Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 18,45 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Parkgebühren in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Fahrtkosten für 579 Kilometer (zu je BETRAG EUR) waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 21.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 219/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kiener Maschinenbau GmbH, Anton-Grimmer-Str. 2, 73466 Lauchheim, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kiener, Stefan Kiener und Waldemar Kiener jun.
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 510071
- Schuldnerin -
Verfahrensbevo…
3 IN 219/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kiener Maschinenbau GmbH, Anton-Grimmer-Str. 2, 73466 Lauchheim, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kiener, Stefan Kiener und Waldemar Kiener jun.
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 510071
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Thilo Schultze, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
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1. Die Prüfung der bis 29.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
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Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 03.04.2025
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