Berichts- und PrüfungsterminSchleswig-HolsteinHRB 13976
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Insolvenzprofil
Kim Phönix GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kiel HRB 13976
EUID
DEX1517R.HRB13976
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
94 IN 10008/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
22.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kim Phönix GmbH ist eröffnet. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 22.09.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen bei Gericht eingehen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
94 IN 10008/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kim Phönix GmbH, Dieselstraße 2, 24223 Schwentinental, vertreten durch den Geschäftsführer Jun Chen
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 13976 KI
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§…
94 IN 10008/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kim Phönix GmbH, Dieselstraße 2, 24223 Schwentinental, vertreten durch den Geschäftsführer Jun Chen
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 13976 KI
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 22.09.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 17.06.2026
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