Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 38273
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Insolvenzprofil
KinderPflegePunkt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wilhelmstraße 9, 46483 Wesel
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 38273
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER1202.HRB38273
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 2370/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.02.2026
Prüfungstermin
18.03.2026
Berichtstermin
25.03.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
12.08.2026
Insolvenzplanverfahren
21.08.2026 , 10:30 Uhr
Aufhebung
31.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes, insbesondere der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes für Kinder.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Pflege & Soziales
Subbranche
Ambulante Pflege
Geschäftstätigkeit
Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes, insbesondere für Kinder
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Duisburg hat am 01.01.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KinderPflegePunkt GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38273, eröffnet. Das Verfahren wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 08.10.2025 durchgeführt. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.02.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Berichtstermin für die Gläubigerversammlung ist am 25.03.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Duisburg angesetzt. Dort werden unter anderem über die Person des Sachwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen. Ein schriftlicher Prüfungstermin für angemeldete Forderungen findet am 18.03.2026 statt. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 27.02.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KinderPflegePunkt GmbH ist am 01.01.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters handelt. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke. Forderungen der In…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KinderPflegePunkt GmbH ist am 01.01.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters handelt. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.02.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung findet am 25.03.2026 statt, um unter anderem über die Bestellung des Sachwalters und den Fortgang des Verfahrens zu beschließen. Der Prüfungstermin für angemeldete Forderungen ist am 18.03.2026 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird ein schriftliches Prüfungsverfahren für nachträglich angemeldete Forderungen eingeleitet, wobei der Prüfungsstichtag der 12.08.2026 ist. Ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und zur Abstimmung darüber ist für den 21.08.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KinderPflegePunkt GmbH ist am 01.01.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Masse verwaltet. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke. Forderun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KinderPflegePunkt GmbH ist am 01.01.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Masse verwaltet. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke. Forderungen sind bis zum 13.02.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung findet am 25.03.2026 statt, der Prüfungstermin für angemeldete Forderungen ist auf den 18.03.2026 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird ein Insolvenzplan erstellt. Die Erörterung des Plans und die Abstimmung über das Stimmrecht sind am 21.08.2026 terminiert. Das Insolvenzverfahren ist zum Ablauf des 31.08.2026 aufgehoben worden, nachdem der Insolvenzplan vom 09.07.2026 rechtskräftig bestätigt wurde.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KinderPflegePunkt GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38273, ist am 01.01.2026 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund des Antrags der Schuldnerin vom 08.10.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Es wurde …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KinderPflegePunkt GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38273, ist am 01.01.2026 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund des Antrags der Schuldnerin vom 08.10.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Es wurde Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.02.2026 beim Sachwalter anzumelden. Der Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist auf den 25.03.2026 um 10:00 Uhr angesetzt. Der schriftliche Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen findet am 18.03.2026 statt. Ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und zur Abstimmung ist für den 21.08.2026 um 10:30 Uhr bestimmt. Die Bestätigung des Insolvenzplans ist am 09.07.2026 rechtskräftig geworden. Infolgedessen ist das Insolvenzverfahren zum Ablauf des 31.08.2026 aufgehoben. Die Vergütung und Auslagen des Sachwalters sind mit einem Endbetrag von 59.476,65 EUR festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2370/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38273 eingetragenen KinderPflegePunkt GmbH, Wilhelmstraße 9, 46483 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadya Klarmann, Pertzstraße 19, 30625 Hannover
Geschäftszweig: B…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2370/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38273 eingetragenen KinderPflegePunkt GmbH, Wilhelmstraße 9, 46483 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadya Klarmann, Pertzstraße 19, 30625 Hannover
Geschäftszweig: Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes, insbesondere für Kinder
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2026, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Mittwoch, 25.03.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 3. Etage, Sitzungssaal C315.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die etwaige Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Frage der Erstellung eines Insolvenzplans durch die Schuldnerin,
- die Fortführung des Unternehmens in Eigenverwaltung,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Schriftlicher Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 18.03.2026.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
620 IN 2370/25
Duisburg, 01.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2370/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38273 eingetragenen KinderPflegePunkt GmbH, Wilhelmstraße 9, 46483 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadya Klarmann, Pertzstraße 19, 30625 …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2370/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38273 eingetragenen KinderPflegePunkt GmbH, Wilhelmstraße 9, 46483 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadya Klarmann, Pertzstraße 19, 30625 Hannover
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 niedergelegt.
620 IN 2370/25
Amtsgericht Duisburg, 15.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2370/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38273 eingetragenen KinderPflegePunkt GmbH, Wilhelmstraße 9, 46483 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadya Klarmann, Pertzstraße 19, 30625 …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2370/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38273 eingetragenen KinderPflegePunkt GmbH, Wilhelmstraße 9, 46483 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadya Klarmann, Pertzstraße 19, 30625 Hannover
ist Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Freitag, 21.08.2026, 10:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 2. Etage, Sitzungssaal C215.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 eingesehen werden.
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
620 IN 2370/25
Amtsgericht Duisburg, 20.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2370/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38273 eingetragenen KinderPflegePunkt GmbH, Wilhelmstraße 9, 46483 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadya Klarmann, Heidlohstraße 58, 22459 H…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2370/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38273 eingetragenen KinderPflegePunkt GmbH, Wilhelmstraße 9, 46483 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadya Klarmann, Heidlohstraße 58, 22459 Hamburg,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ATN d'Avoine Teubler Neu, Bembergstraße 2-4, 42103 Wuppertal
Sachwalter:
Herr Rechtsanwalt Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg
wird zum Ablauf des 31.08.2026 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 09.07.2026 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).
Die noch notwendigen Entscheidungen des Gerichts (insbesondere über die Vergütung des vorläufigen Sachwalters und Sachwalters und über die Gerichtskosten) bleiben vorbehalten.
G r ü n d e :
Die materielle Rechtskraft des Insolvenzplans ergibt sich daraus, dass niemand gegen den Insolvenzplan gestimmt hat und/oder sonst die Voraussetzungen für eine zulässige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO erfüllt.
Die Voraussetzungen des § 258 Abs. 2 InsO für eine Aufhebung des Insolvenzverfahrens zum obigen Zeitpunkt liegen vor.
620 IN 2370/25
Amtsgericht Duisburg, 28.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2370/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38273 eingetragenen KinderPflegePunkt GmbH, Wilhelmstraße 9, 46483 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadya Klarmann, Heidlohstraße 58, 2245…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2370/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38273 eingetragenen KinderPflegePunkt GmbH, Wilhelmstraße 9, 46483 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadya Klarmann, Heidlohstraße 58, 22459 Hamburg,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ATN d'Avoine Teubler Neu, Bembergstraße 2-4, 42103 Wuppertal
Sachwalter:
Herr Rechtsanwalt Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg
werden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung 48.055,40 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 1 925,00 EUR
Zwischensumme 49.980,40 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 49.980,40 EUR 9.496,28 EUR
Endbetrag 59.476,68 EUR
Gemäß §§ 4 Inso, 308 ZPO ist die Festsetzung indes auf den Antrag und folglich auf den Betrag von
59.476,65 EUR
beschränkt.
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.01.2026 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters beträgt daher mindestens 840,00 EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben. Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wenn das Insolvenzgericht gemäß § 277 Abs. 1 InsO angeordnet hat, dass bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam sind (§§ 10, 12 Abs.2, InsVV). Nach der Schlussrechnung beträgt die Masse 189.159,00 EUR.
Der Regelsatz der Vergütung des Sachwalters beträgt demnach 19.222,16 EUR.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, die Vergütung auf den 1,5-fachen Regelsatz zu erhöhen und damit mit dem Betrag von 48.055,40 EUR festzusetzen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 31.08.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der/die Sachwalter/in nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 175,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 eingesehen werden.
620 IN 2370/25
Amtsgericht Duisburg, 05.10.2026
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