Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 105927
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Insolvenzprofil
Kinetos Solutions Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 105927
EUID
DER3306.HRB105927
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70f IN 2/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
27.06.2024 , 11:57 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.08.2024
Berichtstermin
27.09.2024
Prüfungstermin
27.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 27.06.2024 um 11:57 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kinetos Solutions Management GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin, der am 03.01.2024 bei Gericht eingegangen ist, eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.08.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.09.2024. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten bei Gericht einreichen. Die Forderungsliste und der Bericht des Verwalters sind ab dem 06.09.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kinetos Solutions Management GmbH ist am 27.06.2024 um 11:57 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 03.01.2024 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini ernannt worden.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kinetos Solutions Management GmbH ist am 27.06.2024 um 11:57 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 03.01.2024 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.08.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.09.2024. Spätestens ab dem 06.09.2024 werden die Forderungstabelle, Anmeldeunterlagen und der Bericht des Insolvenzverwalters zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im weiteren Verfahrensverlauf ist zum Sonderinsolvenzverwalzern Herr Torsten Martini bestellt worden. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der im Verfahren angemeldeten Forderung in Höhe von 905.837,67 € zu den laufenden Nummern 3 bis 54 der Insolvenztabelle. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 2/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105927 eingetragenen Kinetos Solutions Management GmbH, Stolberger Str. 321 b, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Mandl, Löhner Str. 155, 32120 Hiddenhausen
Geschäfts…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 2/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105927 eingetragenen Kinetos Solutions Management GmbH, Stolberger Str. 321 b, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Mandl, Löhner Str. 155, 32120 Hiddenhausen
Geschäftszweig: die Übernahme der persönlichen Haftung in Personengesellschaften, insbesondere in der neu zu gründenden Kinetos Solutions GmbH & Co.KG,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.06.2024, um 11:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kennedyplatz 2, 50679 Köln, Telefon: 0221/33660235, Fax: 0221 3366 0 85.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70f IN 2/24
Amtsgericht Köln, 27.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 2/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105927 eingetragenen Kinetos Solutions Management GmbH, Stolberger Str. 321 b, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Mandl, Löhner Str. 155, 32…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 2/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105927 eingetragenen Kinetos Solutions Management GmbH, Stolberger Str. 321 b, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Mandl, Löhner Str. 155, 32120 Hiddenhausen
wird z. Sonderinsolvenzverw. bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung der im hiesigen Verfahren angemeldeten Forderung in Höhe von 905.837,67 € zu den laufenden Nummern 3 bis 54 der Insolvenztabelle.. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
70f IN 2/24
Amtsgericht Köln, 09.09.2024
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