Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ella Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schanzenstraße 35, 51063 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 117699
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3306.HRB117699
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 123/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antragsstellung
19.06.2024
Eröffnung
01.08.2024 , 10:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.09.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
30.09.2024
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
25.10.2024
Gläubigerversammlung
13.12.2024 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Betreiben und Vermarkten einer Software zur Erstellung von fiktionalen und non-fiktionalen Medieninhalten mit Hilfe von künstlicher Intelligenz.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
IT & Software
Subbranche
Daten & KI
Geschäftstätigkeit
Entwicklung und Betrieb einer KI-gestützten Software zur Erstellung von Medieninhalten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ella Solutions GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117699, ist am 01.07.2024 um 08:07 Uhr eröffnet worden. Im Rahmen der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet worden, wonach Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zudem ist den Drittschuldnern verboten, an die Schuldnerin zu zahlen, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Markus Ritterrath bestellt worden. Am 25.05.2025 ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Verfahren ist daraufhin mit Wirkung vom 26.05.2025 eingestellt worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ella Solutions GmbH ist am 01.08.2024 um 10:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 01.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Markus Ritterrath zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ella Solutions GmbH ist am 01.08.2024 um 10:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 01.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Markus Ritterrath zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 19.06.2024. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.09.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.10.2024, an dem auch die Einsichtnahme der Unterlagen ab dem 07.10.2024 möglich ist. Später ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ella Solutions GmbH ist am 01.08.2024 um 10:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 01.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Markus Ritterrath zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ella Solutions GmbH ist am 01.08.2024 um 10:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 01.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Markus Ritterrath zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 19.06.2024. Gläubigerforderungen waren bis zum 25.09.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.10.2024. Am 30.09.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren ist somit in der Phase der Prüfung auf Masseunzulänglichkeit.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ella Solutions GmbH ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war zuvor bereits Markus Ritterrath bestellt worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 19.06.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Die Fris…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ella Solutions GmbH ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war zuvor bereits Markus Ritterrath bestellt worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 19.06.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 25.09.2024. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde der 25.10.2024 festgelegt. Am 30.09.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter eingegangen. Ein Termin zur Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Überleitungsvertrag ist für den 13.12.2024 anberaumt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 123/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117699 eingetragenen Ella Solutions GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Dagobert Malsch, Schanzenstr. 35,…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 123/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117699 eingetragenen Ella Solutions GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Dagobert Malsch, Schanzenstr. 35, 51063 Köln und Herrn Victor Nikolaidis, Schanzenstr. 35, 51063 Köln
Geschäftszweig: Entwicklung, Betreiben und Vermarkten einer Software zur Erstellung von fiktionalen und non-fiktionalen Medieninhalten mit Hilfe von künstlicher Intelligenz.
ist am 01.07.2024, um 08:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Markus Ritterrath, In der Sürst 3, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 123/24
Amtsgericht Köln, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 123/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117699 eingetragenen Ella Solutions GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Dagobert Malsch, Schanzenstr. 35, 51063 Köl…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 123/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117699 eingetragenen Ella Solutions GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Dagobert Malsch, Schanzenstr. 35, 51063 Köln und Herrn Victor Nikolaidis, Schanzenstr. 35, 51063 Köln
ist am 25.05.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70c IN 123/24
Amtsgericht Köln, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 123/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117699 eingetragenen Ella Solutions GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 123/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117699 eingetragenen Ella Solutions GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Dagobert Malsch und Herrn Victor Nikolaidis
Geschäftszweig: Entwicklung, Betreiben und Vermarkten einer Software zur Erstellung von fiktionalen und non-fiktionalen Medieninhalten mit Hilfe von künstlicher Intelligenz.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 10:35 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Markus Ritterrath, In der Sürst 3, 53111 Bonn, Telefon: 0228/28685122, Fax: 0228 28685121.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 123/24
Amtsgericht Köln, 01.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 123/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117699 eingetragenen Ella Solutions GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Dagobert Malsch, Schanzenstr. 35, 51063 Köl…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 123/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117699 eingetragenen Ella Solutions GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Dagobert Malsch, Schanzenstr. 35, 51063 Köln und Herrn Victor Nikolaidis, Schanzenstr. 35, 51063 Köln
ist am 30.09.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70c IN 123/24
Amtsgericht Köln, 02.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 123/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117699 eingetragenen Ella Solutions GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Dagobert Malsch, Schanzenstr. 35, 51063 Köl…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 123/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117699 eingetragenen Ella Solutions GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Dagobert Malsch, Schanzenstr. 35, 51063 Köln und Herrn Victor Nikolaidis, Schanzenstr. 35, 51063 Köln
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117699 eingetragenen Ella Solutions GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Dagobert Malsch, Schanzenstr. 35, 51063 Köln und Herrn Victor Nikolaidis, Schanzenstr. 35, 51063 Köln
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Buchalik u. Brömmekamp, Lietzenburger Str. 75, 10719 Berlin
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Überleitungsvertrag vom 31. Juli 2024 / 01. August 2024, bestimmt auf
Freitag, 13.12.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 237.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 123/24
Amtsgericht Köln, 14.11.2024
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