Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kippenbrock & Wollnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 45319
EUID
DEM1114.HRB45319
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 439/19
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Fatma Kreft
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
E-Mail
Termine & Fristen
Bekanntmachung
10.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kippenbrock & Wollnik GmbH die Anordnung einer Nachtragsverteilung gemäß § 203 Abs. 1 Nr. InsO bezüglich der zu erwartenden Quote aus einem weiteren Verfahren über das Vermögen von Herrn Kai Michael Kippenbrock getroffen. Die Forderung unterliegt dem Insolvenzbeschlag. Der Vollzug der Nachtragsverteilung wird der früheren Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Fatma Kreft, übertragen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
10.01.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 439/19
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kippenbrock & Wollnik GmbH, Bachgaustr. 6, 63853 Mömlingen (AG Offenbach am Main , HRB 45319),
vertreten durch:
Alois Wollnik, Bachgaustr. 6, 63853 Mömlingen, (Geschäftsführer),
wi…
Amtsgericht Offenbach am Main
10.01.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 439/19
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kippenbrock & Wollnik GmbH, Bachgaustr. 6, 63853 Mömlingen (AG Offenbach am Main , HRB 45319),
vertreten durch:
Alois Wollnik, Bachgaustr. 6, 63853 Mömlingen, (Geschäftsführer),
wird die Nachtragsverteilung gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO bezüglich
der zu erwartenden Quote aus der Verteilung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Kai Michael Kippenbrock (Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth) angeordnet.
Die Forderung unterliegt damit dem Insolvenzbeschlag.
Der Vollzug der Nachtragsverteilung wird der früheren Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de übertragen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Zusatz:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten zu den üblichen Sprechzeiten -Montag bis Freitag 9.00 -12.00 Uhr- auf der hiesigen Geschäftsstelle eingesehen werden.
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