Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirchhundem 1. Objektgesellschaft mbH & Co. KG ist am 20.11.2025 um 10:02 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war bereits am 20.08.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt worden. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1113/25 K-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kirchhundem 1. Objektgesellschaft mbH & Co. KG, c/o Transocean Global Group REE AG, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main (AG Köln, HRA 36461), vertr. d.: Kirchhundem 1. Verwaltungsgesellschaft mbH, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main, (pe…
810 IN 1113/25 K-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kirchhundem 1. Objektgesellschaft mbH & Co. KG, c/o Transocean Global Group REE AG, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main (AG Köln, HRA 36461), vertr. d.: Kirchhundem 1. Verwaltungsgesellschaft mbH, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), diese vertr. d.: Ramazan Taskin, (Geschäftsführer), ist am 20.08.2025 um 16:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1113/25 K-77-: In dem Insolvenzverfahren Kirchhundem 1. Objektgesellschaft mbH & Co. KG, c/o Transocean Global Group REE AG, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt, HRA 54163),
vertreten durch:
1. Kirchhundem 1. Verwaltungsgesellschaft mbH, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main, (persönlich haften…
810 IN 1113/25 K-77-: In dem Insolvenzverfahren Kirchhundem 1. Objektgesellschaft mbH & Co. KG, c/o Transocean Global Group REE AG, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt, HRA 54163),
vertreten durch:
1. Kirchhundem 1. Verwaltungsgesellschaft mbH, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Ramazan Taskin, (Geschäftsführer), wurde am 20.11.2025 um 10:02 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 20.11.2025
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