Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dr. JAN-IMMO GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 100917
EUID
DEM1201.HRB100917
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1311/20 J 17 7
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Jacques Eric Nkwonkam
Adresse
Hauptstraße 104, 09618 Großhartmannsdorf
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
06.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. JAN-IMMO GmbH ist eröffnet. Im Verfahren sind Forderungen in Höhe von EUR 973,36 festgestellt worden. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Abzug der Gerichtskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters EUR 20.062,98. Die maßgebliche Masse wird in den Beschlüssen mit EUR 36.226,32 angegeben. Für den Insolvenzverwalter ist die Vergütung festgesetzt worden; die Regelvergütung wurde um 5 % erhöht, sodass eine Gesamtvergütung von netto EUR 13.446,91 festgesetzt wurde. Auslagen, Zustellungsauslagen und Umsatzsteuer wurden antragsgemäß festgesetzt. Das Insolvenzgericht hat dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist. Gläubiger können bis zum 06.10.2025 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände stellen. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1311/20 J 17 7 Amtsgericht Frankfurt am Main
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. JAN-IMMO GmbH,
Hauptstraße 104, 09618 Großhartmannsdorf, wird mitgeteilt, dass Forderungen in
Höhe von EUR 973,36 festgestellt wurden. Die zur Verteilung verfügbare Masse
beträgt vor Abzug der Gerichtskosten und der …
810 IN 1311/20 J 17 7 Amtsgericht Frankfurt am Main
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. JAN-IMMO GmbH,
Hauptstraße 104, 09618 Großhartmannsdorf, wird mitgeteilt, dass Forderungen in
Höhe von EUR 973,36 festgestellt wurden. Die zur Verteilung verfügbare Masse
beträgt vor Abzug der Gerichtskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters
EUR 20.062,98.
AG FFM, 19.08.25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
18.08.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1311/20 J-17-7
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Dr. JAN-IMMO GmbH, Büdinger Straße 17, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 100917),
vertreten durch:
Dr. Jacques Eric Nkwonkam, Hauptstraße 104, 09618 Großhartmannsdorf, (Geschäftsführ…
Amtsgericht Frankfurt am Main
18.08.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1311/20 J-17-7
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Dr. JAN-IMMO GmbH, Büdinger Straße 17, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 100917),
vertreten durch:
Dr. Jacques Eric Nkwonkam, Hauptstraße 104, 09618 Großhartmannsdorf, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen EUR
Zustellungsauslagen EUR
Umsatzsteuer EUR
Summe EUR
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 36.226,32 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der Sanierungsbemühungen geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 5% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR 13.446,91 rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
AG FFM, 18.08.25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1311/20 J-17-7: In dem Insolvenzverfahren Dr. JAN-IMMO GmbH, Büdinger Straße 17, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 100917), vertr. d.: Dr. Jacques Eric Nkwonkam, Großhartmannsdorf, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen E…
810 IN 1311/20 J-17-7: In dem Insolvenzverfahren Dr. JAN-IMMO GmbH, Büdinger Straße 17, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 100917), vertr. d.: Dr. Jacques Eric Nkwonkam, Großhartmannsdorf, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 36.226,32 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der Sanierungsbemühungen geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 5% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 18.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1311/20 J-17-7 In dem Insolvenzverfahren Dr. JAN-IMMO GmbH, Büdinger Straße 17, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 100917), vertreten durch: Dr. Jacques Eric Nkwonkam, Großhartmannsdorf, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwert…
810 IN 1311/20 J-17-7 In dem Insolvenzverfahren Dr. JAN-IMMO GmbH, Büdinger Straße 17, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 100917), vertreten durch: Dr. Jacques Eric Nkwonkam, Großhartmannsdorf, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 06.10.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 18.08.2025
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