Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kirchner-Service für den Spezialtiefbau oHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
OHG
Bundesland
Hessen
Adresse
Otto-Hahn-Straße 32, 63165 Mühlheim am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRA 42183
EUID
DEM1114.HRA42183
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 143/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ulrich Hassinger
Kanzlei
conscienta.de
Adresse
Herrstraße 53, 63065 Offenbach am Main
Telefon
069/450034-0
E-Mail
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
24.09.2025
Schlusstermin
22.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren Kirchner-Service für den Spezialtiefbau oHG ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist für Widersprüche gegen die Höhe, den Grund oder den Rang der zu prüfenden Forderungen endet am 24.08.2025 (basierend auf dem Zeitraum nach der Bekanntmachung vom 17.07.2025). Das Verfahren hat bereits wesentliche Schritte durchlaufen: Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ulrich Hassinger sind festgesetzt worden, wobei die Insolvenzmasse zuletzt mit einem Wert von 62.980,71 EUR angegeben wurde. Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 281.863,52 EUR, während ein Betrag von 60.778,47 EUR zur Verteilung steht. Zudem ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden, nachdem die Verwertung der Masse beendet ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 143/20:
In dem Insolvenzverfahren Kirchner-Service für den Spezialtiefbau oHG, Otto-Hahn-Straße 32, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRA 42183), vertr. d.: 1. Benjamin Michael Kirchner, (Einliegerwohnung), Am Weiher 7, 35398 Gießen, (Gesellschafter), 2. Samantha Pinto Fernandes, Am Wellenpfad 10, 63477 Maint…
8 IN 143/20:
In dem Insolvenzverfahren Kirchner-Service für den Spezialtiefbau oHG, Otto-Hahn-Straße 32, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRA 42183), vertr. d.: 1. Benjamin Michael Kirchner, (Einliegerwohnung), Am Weiher 7, 35398 Gießen, (Gesellschafter), 2. Samantha Pinto Fernandes, Am Wellenpfad 10, 63477 Maintal, (Gesellschafterin),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet(§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 22.05.2026
beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 143/20
In dem Insolvenzverfahren Kirchner-Service für den Spezialtiefbau oHG, Otto-Hahn-Straße 32, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRA 42183), vertr. d.: 1. Benjamin Michael Kirchner, (Einliegerwohnung), Am Weiher 7, 35398 Gießen, (Gesellschafter), 2. Samantha Pinto Fernandes, Am Wellenpfad…
Geschäftsnummer: 8 IN 143/20
In dem Insolvenzverfahren Kirchner-Service für den Spezialtiefbau oHG, Otto-Hahn-Straße 32, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRA 42183), vertr. d.: 1. Benjamin Michael Kirchner, (Einliegerwohnung), Am Weiher 7, 35398 Gießen, (Gesellschafter), 2. Samantha Pinto Fernandes, Am Wellenpfad 10, 63477 Maintal, (Gesellschafterin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Hassinger, Herrnstraße 53, 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069/450034-0, Fax: 069/450034-333, E-Mail: u.hassinger@conscienta.dewird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde ein Zuschlag in Höhe von 30% gewährt. Dieser wurde für den geleisteten Mehraufwand aufgrund der nicht kooperativen Verantwortlichen der Schuldnerin als angemessen erachtet. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 62.980,71 EURO ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.12.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 143/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirchner-Service für den Spezialtiefbau oHG, Otto-Hahn-Straße 32, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRA 42183), vertr. d.: 1. Benjamin Michael Kirchner, (Einliegerwohnung), Am Weiher 7, 35398 Gießen, (Gesellschafter…
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 143/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirchner-Service für den Spezialtiefbau oHG, Otto-Hahn-Straße 32, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRA 42183), vertr. d.: 1. Benjamin Michael Kirchner, (Einliegerwohnung), Am Weiher 7, 35398 Gießen, (Gesellschafter), 2. Samantha Pinto Fernandes, Am Wellenpfad 10, 63477 Maintal, (Gesellschafterin), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 60.778,47 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 281.863,52 EUR.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
22.12.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 143/20
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kirchner-Service für den Spezialtiefbau oHG, Otto-Hahn-Straße 32, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRA 42183),
vertreten durch:
1. Benjamin Michael Kirchner, (Einliegerwohnun…
Amtsgericht Offenbach am Main
22.12.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 143/20
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kirchner-Service für den Spezialtiefbau oHG, Otto-Hahn-Straße 32, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRA 42183),
vertreten durch:
1. Benjamin Michael Kirchner, (Einliegerwohnung), Am Weiher 7, 35398 Gießen, (Gesellschafter),
2. Samantha Pinto Fernandes, Am Wellenpfad 10, 63477 Maintal, (Gesellschafterin),
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 143/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirchner-Service für den Spezialtiefbau oHG, Otto-Hahn-Straße 32, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRA 42183), vertr. d.: 1. Benjamin Michael Kirchner, (Einliegerwohnung), Am Weiher 7, 35398 Gießen, (Gesellschafter), 2. Samantha Pinto Fernandes, Am Well…
8 IN 143/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirchner-Service für den Spezialtiefbau oHG, Otto-Hahn-Straße 32, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRA 42183), vertr. d.: 1. Benjamin Michael Kirchner, (Einliegerwohnung), Am Weiher 7, 35398 Gießen, (Gesellschafter), 2. Samantha Pinto Fernandes, Am Wellenpfad 10, 63477 Maintal, (Gesellschafterin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 24.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.07.2025
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